
Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Fragen und Antworten zur neuen EU-Verordnung über Produktsicherheit (EU 2023/988)
Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG und aktualisiert die Anforderungen für alle in der EU bereitgestellten Verbraucherprodukte, insbesondere im Online-Handel. Das Ziel der Verordnung ist weiterhin, dass nur sichere Produkte in Verkehr gebracht.
Für wen gilt die Verordnung?
Betroffen sind alle Wirtschaftsakteure, die direkt oder indirekt mit der Herstellung, dem Vertrieb oder dem Verkauf von Produkten befasst sind:
- Hersteller: Stellen Produkte her oder lassen diese herstellen und vermarkten sie unter ihrem Namen.
- Einführer: Bringen Produkte aus Drittländern auf den EU-Markt.
- Händler: Stellen Produkte innerhalb der EU zum Verkauf bereit.
- Bevollmächtigte: Agieren im Namen von Herstellern, insbesondere bei rechtlichen Anforderungen.
- Fulfillment-Dienstleister: Unternehmen, die Lagerung, Verpackung, Adressierung und Versand von Produkten übernehmen, ohne Eigentümer der Produkte zu sein.
Hinweis:
Die EU-Kommission bereitet derzeit Leitlinien vor, die die Umsetzung der neuen Vorgaben für KMUs erleichtern sollen. Dazu soll auch ein Musterdokument für die von Herstellern verpflichtend anzufertigende Erstellung der technischen Dokumentation bzgl. der internen Risikoanalyse bereitgestellt werden.