Ein Azubi im Tischlerhandwerk arbeitet an einem Werkstück
HWK OMV
Ein Azubi im Tischlerhandwerk arbeitet an einem Werkstück

Für Auszubildende

Mindestausbildungsvergütung

Am 1. Januar 2020 ist das „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ in Kraft getreten. Hierdurch wurden gesetzliche Vorgaben im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung geändert. Diese enthalten unter anderem wichtige Neuregelungen zu den Themen:

  • Ausbildungsvergütung
  • Ausbildungsmittel
  • Freistellung und Anrechnung von Berufsschulzeiten
  • Gesellen-/Abschlussprüfung
  • Erweiterte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung
  • Neue Fortbildungsbezeichnungen


Ausbildungsverordnungen

Ausbildungsberufe müssen mit der Zeit gehen. Daher werden in regelmäßigen Abständen neue Ausbildungsordnungen erstellt und die vorhandenen überarbeitet. Ergebnis sind neue und modernisierte Ausbildungsberufe, die den aktuellen Anforderungen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft entsprechen.



Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung



Die Förderung des Nachwuchses ist eine Kernaufgabe des Handwerks.
Die Ausbildung der Lehrlinge in Betrieben und Schulen im Rahmen des dualen Systems wird ergänzt durch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in den Lehrwerkstätten der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern.

Das breit gefächerte Angebot ist darauf ausgerichtet, den Kenntnisstand der Lehrlinge zu vertiefen, und zwar eng verknüpft mit der betrieblichen Praxis. Die ÜLU trägt dazu bei, einen hohen Ausbildungsstandard zu sichern und die Gesellenprüfung erfolgreich ablegen zu können. Sie sichert einen guten Start in eine berufliche Zukunft.

Die Vorteile der ÜLU liegen klar auf der Hand: Lehrlinge erhalten eine breitgefächerte praktische Ausbildung, die sie vielseitig einsetzbar macht.

  • Du vertiefst praktische Grundlagen für deinen Beruf.
  • Aufgaben, die im Betriebsalltag schon bald gelingen müssen, kannst du bei uns intensiv üben.
  • Du kannst dir Fertigkeiten selbst erarbeiten, wofür im Betrieb oft Zeit und Raum fehlen.
  • Du kannst bei uns neue Technologien, Geräte, Maschinen und Arbeitstechniken kennenlernen und ausprobieren.
  • Der fachliche Austausch mit anderen Lehrlingen bringt zusätzliche Impulse: Projektarbeit im Team macht Spaß.
  • Simulierte Kundenaufträge sind spannend und üben für den echten Einsatz – ohne Folgen, wenn mal etwas nicht so perfekt läuft.
  • Durch die ÜLU ist der Praxisanteil deiner Ausbildung besonders hoch.
  • Unsere Lehrgänge sind für dich die ideale Prüfungsvorbereitung.
  • Egal ob du in einem großen oder keinen Betrieb oder in einer bestimmten Region ausgebildet wurdest – durch die ÜLU erhältst du die gleiche hohe Qualifikation wie deine Ausbildungskollegen.
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern führt die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in z.B. nachfolgenden Berufen durch:

Anlagenmechaniker SHK, Bäcker, Elektroniker, Fachkraft für Metalltechnik, FV im Lebensmittelhandwerk SP: Bäckerei, Konditorei, Fahrzeuglackierer, Feinwerkmechaniker, Friseur, Kfz-Mechatroniker, Konditor, Kosmetiker, Maler und Lackierer, Maurer, Metallbauer, Tischler, Zahntechniker, Zimmerer und vielen weiteren Berufen

Der Ausbildungsbetriebe erhält in der Regel sechs Wochen vor Beginn eines ÜLU-Lehrgangs die Einladung für den Auszubildenden. In diesem Einladungsschreiben finden Betriebe und Auszubildende weitere Informationen zu Lehrgangsdauer, Lehrgangsort, Inhalten sowie den Namen des Lehrgangleiters. Im Schreiben finden Sie auch weitere wichtige Informationen, zum Beispiel über erforderliche Arbeitskleidung und Arbeitsmittel oder die Möglichkeit einer Internatsunterbringung.

Logo WM M-V
M-V Regierung

BMWK_Logo
BMWK

Kofinanziert von der Europäischen Union



Ausbildungsablauf und Prüfungen

Teilzeitausbildung

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Teilzeitberufsausbildung keine Ausnahmeregelung mehr für Auszubildende, die sich in Ausnahmesituationen befinden, sondern eine für alle zulässige Möglichkeit der Gestaltung der Ausbildungszeit.

Bei der Teilzeitberufsausbildung kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit entsprechend dem Bedarf des Auszubildenden verkürzt werden. Es können auch regelmäßige Wechsel zwischen täglicher und wöchentlicher Verkürzung vereinbart werden, um eine optimal angepasste Ausbildung zu ermöglichen.

Auch bei der Teilzeitberufsausbildung ist sicherzustellen, dass die volle berufliche Handlungsfähigkeit in der Ausbildungszeit erworben wird. Es muss gewährleistet sein, dass die Auszubildenden trotz Kürzung der betrieblichen Ausbildung mit den Betriebsabläufen vertraut gemacht werden können. Auch eine Ausbildung in Teilzeit ist geplant als auch strukturiert an Hand eines zu erstellenden betrieblichen Ausbildungsplanes durchzuführen.



  • Die Ausbildungsvertragsparteien müssen mit der Teilzeitberufsausbildung einverstanden sein
  • Die Teilzeitausbildung muss schriftlich vereinbart werden.
  • Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 % der normalen Ausbildungszeit betragen (§ 7a Abs. 1 Satz 3 BBiG).
  • Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend der Kürzung.
Beispiel Teilzeitausbildung als Anlagenmechaniker:

Die tägliche Ausbildungszeit wird von 8 auf 6 Stunden, also um 25% gekürzt. Die vorgeschriebene Ausbildungszeit von 42 Monaten ist entsprechend um 25 % (= 10 Monate) zu verlängern. Die Ausbildungsdauer bei Teilzeit kann maximal um das Eineinhalbfache der Regelausbildungsdauer laut Ausbildungsordnung verlängert werden (§ 7a Abs. 2 Satz 1,2 BBiG. Die Teilzeitausbildung ist in maximal 63 Monaten zu absolvieren.
Ergibt sich bei der Berechnung der Gesamtdauer der Teilzeitausbildung ein krummer Wert, ist auf ganze Monate abzurunden (§ 7 a Abs. 2 BBiG).

Die Probezeit wird durch die Vereinbarung einer Teilzeitberufsausbildung nicht verlängert. Sie beträgt nach § 20 BBiG mindestens einen und maximal vier Monate.
Beim Abschluss eines Ausbildungsvertrages ist die Vereinbarung der Teilzeitberufsausbildung festzuhalten und unter ,,Sonstige Vereinbarung‘‘ einzutragen.
Arbeiten Teilzeitauszubildende an genauso vielen Arbeitstagen wie Vollzeitauszubildende, aber mit verkürzter täglicher Arbeitszeit, besteht der gleiche Urlaubsanspruch wie für Vollzeitauszubildende. Auf den Umfang der täglichen Ausbildungszeit kommt es nicht an.
Findet die Teilzeitausbildung an weniger betrieblichen Arbeitstagen pro Woche statt, als eine Vollzeitausbildung, reduziert sich der Urlaubsanspruch, sofern keine anderweitige tarifliche Regelung besteht.
Beispiel:
  • Vollzeitausbildung: 5 Tage pro Woche / Urlaubsanspruch: 30 Arbeitstage
  • Teilzeitausbildung: 4 Tage pro Woche / Urlaubsanspruch: 24 Arbeitstage ((30:5) x 4)
Bei einer Teilzeitausbildung ist die Vergütung angemessen, solange sie der Kürzung der täglichen oder der wöchentlichen Arbeitszeit entspricht. Die Angemessenheit der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn die Kürzung der Vergütung prozentual höher ist als die Kürzung der täglichen oder der wöchentlichen Arbeitszeit (§ 17 Abs. 5 BBiG).
Da die Ausbildungszeit nach § 7a BBiG maximal um 50 % gekürzt werden kann, kann auch die Vergütung nach § 17 Abs. 5 BBiG maximal um 50 % gekürzt werden. Unerheblich ist, ob die Berechnung der Teilzeitausbildungsvergütung zu einem Wert unterhalb der tariflichen Vorgabe bzw. der Mindestausbildungsvergütung führt (§ 17 Abs. 5 BBiG).
Auch in der Teilzeitausbildung kann die Verkürzung der Gesamtausbildungszeit nach § 8 BBiG oder die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 BBiG beantragt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gleiche gilt für eine Verlängerung der Ausbildung wegen Nichtbestehen der Prüfung nach § 21 Abs. 3 BBiG.
Die Teilzeitausbildung führt dazu, dass nicht immer am Ausbildungsende auch der Termin der Abschlussprüfung liegt. Der Auszubildende kann verlangen, dass die Ausbildungsdauer bis zur nächsten möglichen Abschlussprüfung verlängert wird (§ 7a Abs. 3 BBiG), auch über die Höchstdauer nach § 7 a Abs.2 Satz 1 hinaus.
Alternativ können Betrieb und Auszubildender auch einen gemeinsamen Antrag auf Ausbildungszeitverkürzung nach § 8 Abs. 1 BBiG zum Erreichen des vor Ausbildungsende liegenden Prüfungstermins stellen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Die Vereinbarung einer Teilzeitausbildung wirkt sich nicht auf die Berufsschulpflicht aus. Der Auszubildende ist trotz Teilzeit verpflichtet in vollem Umfang am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Die Unterrichtszeit in der Berufsschule wird nach den allgemeinen Regeln auf die Teilzeitausbildung angerechnet.
Soweit diese verbindlich vorgeschrieben sind, sind die überbetrieblichen Lehrunterweisungen (ÜLU) zu 100 % zu besuchen.
 




Rund um die Prüfungen

Prüfung_T
AdobeStock



Während der Ausbildung ist in einigen anerkannten Ausbildungsberufen zur Ermittlung des Ausbildungsstands mindestens eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen. Bei Berufen mit drei- oder dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer soll die Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden; bei zweijährigen Berufen vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist grundsätzliche Bedingung für die Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung. Das Ergebnis der Zwischenprüfung fließt nicht in die Abschlussnote ein.
Die Zwischenprüfung entfällt, stattdessen findet zum Zeitpunkt der bisherigen Zwischenprüfung ein vorgezogener erster Teil der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung statt, dessen Ergebnis je nach Beruf zwischen 20 % und 40 % in die Abschlussnote einfließt.
Durch die Abschluss-/Gesellenprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling über die berufliche Handlungsfähigkeit verfügt. Traditionell besteht die Prüfung zum Gesellen im Handwerk aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil umfasst eine schriftliche Prüfung der Fachkenntnisse und der Kenntnisse im Bereich der Wirtschafts- und Sozialkunde. In der praktischen Prüfung wird beispielsweise das Gesellenstück oder eine Arbeitsprobe angefertigt.
Der Prüfling ist durch den Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) zu den entsprechenden Prüfungen freizustellen.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die notwendigen Werkzeuge, Werkstoffe, Fachbücher sowie Zeichen- und Schreibmaterialien kostenlos für die Zwischen-, Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen zur Verfügung zu stellen und die Prüfungsgebühren zu bezahlen.
 


Förderung in der Berufsausbildung

 Land MV unterstützt Azubis stärker bei den Fahrtkosten

Die Richtlinie für die Zuschüsse für Fahrt- und Unterbringungskosten für die Azubis wurde neu geregelt. Die Grenze der
Ausbildungsvergütung, bis zu der Zuschüsse beantragt werden können, wurde auf 750 Euro angehoben.

  • 280 Euro pro Jahr Fahrtkostenzuschuss durch das Land, wenn die Strecke zwischen Wohnort und Berufsschulort maximal 300 Kilometer beträgt
  • Auszubildende, die einen längeren Anfahrtsweg haben, können einen Zuschuss von 560 Euro erhalten
  • pauschaler Zuschuss von 350 Euro, wenn während der Ausbildung zeitweise ein Internat in Anspruch genommen wird

Ausgenommen von den Fahrtkostenzuschüssen sind Jugendliche, die das vom Land mitfinanzierte Azubi-Ticket auch für die Fahrt von ihrem Wohnort zum Berufsschulort in Mecklenburg-Vorpommern nutzen oder diejenigen, die ihre Ausbildung mehr als zwei Mal unterbrochen haben oder Sozialleistungen beziehen.

Weitere Fördermöglichkeiten

Bist du bereit, ins Handwerk einzutauchen und deine Zukunft selbst in die Hand zu nehmen? Die Einstiegsqualifizierung (EQ) bietet dir die Chance, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und dich optimal auf eine Ausbildung vorzubereiten. Egal, ob du gerade erst die Schule abgeschlossen hast oder bisher keine Ausbildungsstelle finden konntest – EQ öffnet dir die Türen!
Was ist eine EQ?
Die EQ ist ein betriebliches Langzeitpraktikum, das dich auf eine duale Ausbildung vorbereitet. Über vier bis zwölf Monate arbeitest du in einem Handwerksbetrieb und bekommst einen tiefen Einblick in den gewählten Beruf. Die Inhalte orientieren sich an den Anforderungen der jeweiligen Ausbildung, sodass du wertvolles Wissen aufbauen kannst​. Bei guten Leistungen sind auch Anrechnungen auf eine nachfolgende Ausbildung möglich.

Warum EQ?
  • Berufliche Orientierung: Du lernst verschiedene Tätigkeiten und Abläufe des Handwerks kennen, ohne dich direkt für eine Ausbildung festlegen zu müssen.
  • Praktische Erfahrung: In einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten lernst du einen Handwerksberuf von Grund auf kennen. Du packst selbst mit an und sammelst wertvolle Erfahrung, die dir später bei einer Ausbildung oder einem Job helfen kann.
  • Förderung und Begleitung: Du wirst von erfahrenen Handwerkern begleitet, die dir zeigen, was es bedeutet, in einem Handwerksberuf zu arbeiten und wie du dich weiterentwickeln und deine Talente entfalten kannst. Zusätzlich besuchst du die Berufsschule, um deine theoretischen Kenntnisse weiter auszubauen​.
  • Übernahmechancen: Viele Betriebe übernehmen ihre EQ-Praktikanten direkt in die Ausbildung. Damit hast du beste Aussichten, nach erfolgreicher Teilnahme einen Ausbildungsplatz zu bekommen​.
  • Unterstützung: Durch den Einstiegsqualifizierungsvertrag entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und du erhältst eine monatliche Praktikumsvergütung in Höhe von mindestens 262€.Begleitend zur EQ kann auch die Assistierten Ausbildung (AsAflex) genutzt werden. Das ist ein bedarfsorientierter Stützunterricht, eine sozial-pädagogische Betreuung und eine Ausbildungsbegleitung. Zusätzlich können auch Fahrtkosten gefördert werden.

Für wen ist EQ?
Das EQ-Programm richtet sich an junge Menschen, die Schwierigkeiten haben, direkt in eine Ausbildung zu starten – Du hast in der Schule vielleicht nicht immer Bestnoten gehabt? Kein Problem! Bei EQ zählen vor allem deine Motivation, deine Bereitschaft zu lernen und dein Wille, Neues zu entdecken.
Hast du vielleicht bisher keinen Ausbildungsplatz gefunden oder möchtest erst einmal einen Beruf testen, bevor du dich festlegst? Dann ist EQ genau das Richtige für dich​!

Jetzt durchstarten und deinen Weg ins Handwerk finden!
Die Einstiegsqualifizierung bietet dir die perfekte Gelegenheit, in die Handwerkswelt einzutauchen und deine Zukunft zu gestalten. Egal, ob du dich für das Handwerk bereits entschieden hast oder es erst kennenlernen möchtest – die EQ ebnet dir den Weg zu einer erfolgreichen Ausbildung.

Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Auszubildenden eine Berufsausbildungsbeihilfe, wenn ein entsprechender Bedarf besteht, sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen und der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. Bei Auszubildenden, die über 18 Jahre alt sind, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren oder mit mindestens einem Kind zusammenleben, spielt die Frage nach der Entfernung des Ausbildungsbetriebes vom Elternhaus keine Rolle.

Ziele der Förderung sind die Überwindung finanzieller Schwierigkeiten, die einer beruflichen Qualifizierung entgegenstehen, die Unterstützung des Ausgleichs am Ausbildungsmarkt und die Sicherung und Verbesserung der beruflichen Mobilität. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Art der Unterbringung, der Höhe der Ausbildungsvergütung der / des Auszubildenden und dem Jahreseinkommen der Eltern und des Ehegatten / der Ehegattin bzw. des Lebenspartners / der Lebenspartnerin.

Die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet oder der beruflichen Eingliederung dient, oder an der Vorphase der Assistierten Ausbildung wird einkommensunabhängig gefördert. Dabei werden Lehrgangskosten, notwendige Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten unabhängig vom Einkommen teilweise pauschaliert übernommen.

Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Pflichtleistung der aktiven Arbeitsförderung. Sie wird während einer betrieblichen Berufsausbildung, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der Vorphase der Assistierten Ausbildung oder einer außerbetrieblichen Berufsausbildung geleistet, sofern die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

In besonders gelagerten Fällen ist die Förderung mit Berufsausbildungsbeihilfe während einer Zweitausbildung nach pflichtgemäßem Ermessen möglich. Vereinzelt fehlt jungen Menschen trotz erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung im erlernten Beruf eine Perspektive. Eine zweite Berufsausbildung, die erst berufliche Perspektiven schafft, darf in diesen Fällen aber nicht daran scheitern, dass Auszubildenden trotz bestehenden Bedarfs die finanziellen Mittel fehlen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Du willst durchstarten, aber dir fehlt der letzten Baustein für eine erfolgreiche Ausbildung? Keine Sorge -  Die Assistierte Ausbildung (AsA Flex) begleitet dich genau da, wo du es brauchst. Egal, ob du Unterstützung beim Lernen, im Job oder auch im Alltag benötigst!

Was ist AsA Flex?
AsA Flex ist ein Angebot, das dir hilft, deine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Du bekommst persönliche Unterstützung von erfahrenen Coaches, Nachhilfe für deinen Berufsschulstoff und Hilfe bei Problemen im Betrieb. Auch wenn es mal stressig wird oder private Herausforderungen dazukommen, stehst du nicht allein da.

Für wen ist AsA Flex?
Das Programm richtet sich an junge Menschen, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung (EQ) machen oder starten möchten, aber zusätzliche Unterstützung benötigen. Dabei ist es egal, ob du gerade im ersten Lehrjahr startest oder schon mitten in der Ausbildung steckst. Die Förderung wird individuell an deine Situation angepasst.

Warum AsA Flex?
  • Förderung: Deine Stärken und Herausforderungen stehen im Mittelpunkt.
  • Begleitung: Die Coaches, Stützlehrer und Ausbilder*innen kennen sich aus und helfen dir Schritt für Schritt.
  • Kostenfrei: Für dich entstehen keine Kosten – alles wird über die Agentur für Arbeit finanziert.
  • Erfolg: Mit dieser Unterstützung schaffst du deine Ausbildung und startest selbstbewusst ins Berufsleben!

Mach den ersten Schritt!
Worauf wartest du noch? Lasse dich auf deinem Weg in eine erfolgreiche und sichere berufliche Zukunft im Handwerk begleiten.

Für benachteiligte junge Menschen, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht erfolgreich ist, kann eine außerbetriebliche Berufsausbildung gefördert werden. Während dieser Berufsausbildung sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, den Übergang der jungen Menschen in eine betriebliche Berufsausbildung zu fördern. Der Anteil betrieblicher Ausbildungsphasen je Ausbildungsjahr muss angemessen sein. Bei erfolgreichem vorzeitigem Übergang kann eine Prämie an den Träger geleistet werden.
Die außerbetriebliche Berufsausbildung kann auch nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses fortgesetzt werden, wenn eine Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung aussichtslos ist und zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Eine Benachteiligung braucht in diesem Fall nicht vorzuliegen. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z.B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein. Soweit dies zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist, kann auch eine zweite Berufsausbildung gefördert werden.
Die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung kann nur in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter erfolgen.
Wenn du eine schulische Ausbildung machst, kannst du eventuell Ausbildungsförderung erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann während einer Ausbildung auch Kindergeld gezahlt werden.

Kann ich BAföG-Förderung erhalten?

Wenn du eine schulische Berufsausbildung machst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten. Die Abkürzung steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Den Antrag richtest du an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt oder Kreisverwaltung am Wohnort deiner Eltern. Weitere Informationen zu dieser Fördermöglichkeit gibt es unter www.bafög.de.

Wie sieht es mit Kindergeld während der Ausbildung aus?

Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Wenn du eine Ausbildung machst, können deine Eltern unter bestimmten Voraussetzungen bis zu deinem 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten. Auch eine Auszahlung an dich ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Weitere Informationen findest du auf der Seite Kindergeld ab 18 Jahren.

Wenn Berufsschülerinnen und Berufsschüler für den Hin- und Rückweg zwischen Wohnung und ihrer Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als drei Stunden benötigen, können sie eine Unterstützung erhalten.

Das Land unterstützt Schülerinnen und Schüler, die eine Landesfachklasse, überregionale Fachklasse oder eine länderübergreifende Fachklasse besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler, die eine Fachklasse in anderen Bundesländern besuchen, können unterstützt werden.

Der Zuschuss des Landes bei einer notwendigen auswärtigen Unterkunft beträgt pauschal 175 Euro je Halbjahr. Der Zuschuss zu den Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrten zum Unterricht beträgt für die kürzeste Strecke vom Ausbildungs- oder Wohnort zur beruflichen Schule 140 Euro je Halbjahr bei einer Strecke bis 300 km und 280 Euro je Halbjahr bei einer Strecke über 300 km. 

Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der  Landesregierung MV.

Seit 1991 unterstützt das  Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung Forschung (BMBF) gezielt junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung mit einem Weiterbildungsstipendium. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsausbildung.

Das Programm wird begleitet durch die  Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB).

Bewerben können sich Interessenten, die jünger als 25 Jahre sind, einen Berufsabschluss in der dualen Berufsausbildung oder einem Gesundheitsfachberuf haben und entweder beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet sind.

Wer kann gefördert werden?
Um ein Weiterbildungsstipendium bewerben kann sich, wer

  • mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser abgeschlossen hat oder
  • im überregionalen Leistungswettbewerb (PLW) unter die ersten Drei gekommen ist oder
  • ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann.

Was wird gefördert?

  • Fachbezogene Weiterbildungen
  • Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau)
  • Fachübergreifende Weiterbildungen (z.B. Fremdsprachen, EDV-Kurse, Rhetorik)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen

Bitte beachten Sie: Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung beantragt werden.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.700 Euro, also insgesamt bis zu 8.100 Euro beantragen. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten pro Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert jedoch nicht den Gesamtförderbetrag von 8.100 Euro.

Anträge stellen Sie bei der Kammer, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war. Nähere Informationen erhalten Sie bei unseren Ansprechpartnern und bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mgH (SBB).







Auslandserfahrung

Auslandserfahrung im Anschluss an die Ausbildung

Für junge Berufstätige ein weiterer Baustein in ihrer beruflichen Entwicklung.

Das  Parlamentarische Patenschafts-Programm ist ein deutschamerikanisches Austauschprogramm, das vom Deutschen Bundestag und US-Kongress seit 1983 gefördert und von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH für junge Berufstätige durchgeführt wird.

Auslandserfahrung während der Ausbildung

 AusbildungWeltweit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur finanziellen Unterstützung weltweiter und praxisorientierter Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung. Im ausländischen Betrieb können Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder internationale Berufskompetenz erwerben, neue Erfahrungen für die Ausbildung sammeln und sich persönlich weiterentwickeln.