Produktsicherheitsverordnung - Produkte

Welche Produkte sind betroffen?

Die Verordnung gilt für alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden, außer wenn spezifische EU-Regelungen für diese Produkte bestehen, wie z.B. CE-Richtlinien. „Produkte“ bezeichnet alle Gegenstände, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt werden, selbst wenn das Produkt nicht für diese bestimmt ist. Dies betrifft neue, gebrauchte oder überarbeitete Produkte, sofern sie auf den Markt gebracht werden.

Ausnahmen:

  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebens- und Futtermittel
  • tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  • Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
  • Antiquitäten
  • Produkte, die vor der Verwendung repariert oder überarbeitet werden müssen und entsprechend gekennzeichnet sind.

Was bedeutet ein „sicheres Produkt“?

Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen. Bei der Bewertung, ob es sich bei einem Produkt um ein sicheres Produkt handelt, werden insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigt:

  • Eigenschaften des Produktes: Gestaltung, technische Merkmale, Zusammensetzung, Verpackung
  • Wechselwirkung mit anderen Produkten, wenn eine gemeinsame Verwendung mit anderen Produkten, einschließlich der Verbindung dieser Produkte, vernünftigerweise vorhersehbar ist
  • Aufmachung des Produkts, Etikettierung, einschließlich Alterskennzeichnung hinsichtlich seiner Eignung für Kinder, Warnhinweise und Anweisungen für seine sichere Verwendung und Entsorgung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben oder Informationen
  • Verbraucherkategorien: Bewertung des Risikos für schutzbedürftige Verbraucher, wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie Auswirkungen geschlechtsspezifischer Unterschiede auf Gesundheit und Sicherheit
  • Erscheinungsbild: wenn das Produkt Verbraucher dazu verleiten kann, es in einer anderen Weise als derjenigen zu verwenden, für die es bestimmt war (ähnliche Eigenschaften und leicht zu verwechseln, insbesondere von Kindern, z.B. zum Lutschen, Schlucken)
  • Cybersicherheitsmerkmale, sofern erforderlich: Schutz vor äußeren Einflüssen, einschließlich böswilliger Dritter
  • sofern die Art des Produkts dies erfordert, die sich entwickelnden, lernenden und prädiktiven Funktionen des Produkts