Kleine BauvorlageberechtigungHWK´s begrüßen Kabinettsbeschluss

Bauordnung
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Handwerkskammern begrüßen Kabinettsbeschluss zur Kleinen Bauvorlageberechtigung

Die Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern begrüßen die von der Landesregierung beschlossene Einführung der Kleinen Bauvorlage. Die angekündigte Novellierung der Landesbauordnung ist eine deutliche Stärkung der handwerklichen Meisterbetriebe aus dem Bauhandwerk sowie ein Schritt zur Entbürokratisierung.

Die Handwerkskammern und der Bauverband des Landes haben sich seit Jahren für die Einführung der Kleinen Bauvorlage in Mecklenburg-Vorpommern für die Gebäudeklassen 1 und 2 eingesetzt. In 12 Bundesländern ist diese bereits gesetzlich umgesetzt. Damit wird einem deutlichen Standortnachteil in unserem Bundesland - vor allem in den Grenzregionen - entgegengewirkt,

betonen die Präsidenten der Handwerkskammern (HWK) Uwe Lange (HWK Schwerin) und Axel Hochschild (HWK Ostmecklenburg-Vorpommern). Es sei wichtig, dass Mecklenburg-Vorpommern nun mit anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein gleichzieht. Ein Handwerksmeister (z.B. aus dem Mauer- und- Betonbauer- sowie Zimmererhandwerk) darf dann auch hier ein Gebäude planen, konzipieren, berechnen, das Vorhaben der Baubehörde vorlegen und dann errichten. Damit werden das Handwerk und unser Land gestärkt. Auch der Verbraucher profitiert, er kann sowohl die Bauplanung als auch die Ausführung in einer Hand belassen. „Wir danken der Landesregierung ausdrücklich für diese Wertschätzung des Handwerks“, so die Kammerpräsidenten.

Ebenso ist nach den Worten der Kammerpräsidenten die Modifizierung zur vereinfachten Bearbeitung von Genehmigungsverfahren die richtige Weichenstellung in Richtung effizienteres und schnelleres Bauen.

Jetzt müsse die novellierte Landesbauordnung ebenfalls im Landtag zügig beschlossen werden.