Übersicht der Beratungsleistungen
Neue Herausforderungen erfolgreich meistern!
Mit der Gründung eines eigenen Unternehmens können Sie Ihre handwerklichen Fähigkeiten und kreativen Ideen verwirklichen. Zukünftig werden für Sie neue betriebswirtschaftliche, rechtliche und persönliche Herausforderungen zu meistern sein. Für einen erfolgreichen unternehmerischen Start ist eine gewissenhafte Vorbereitung wichtig.
Dabei unterstützen wir Sie gern.
Unternehmensgründungen können als Neugründungen oder in Form einer Betriebsübernahme erfolgen. In beiden Fällen stehen Ihnen die Berater der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern bei der Vorbereitung und Umsetzung Ihrer Vorhaben zur Seite.
Beratungsleistungen der Kammerberater:
- Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung von Inhalten eines Businessplans und bei der Erstellung einer Rentabilitäts- & Liquiditätsplanung
- Beratungen und Begleitung bei Existenzgründungen in Form einer Betriebsübernahme
- Datenbank über Betriebsübergeber und Interessenten
- Informationen zur Vorbereitung auf ein Gesprächstermin beim Kreditinstitut
- Beratung und Ausstellung von Bildungsschecks für die Durchführung geförderter Gründerkurse
- Informationen zu handwerks- & gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen (Rechtsform, Handwerksordnung)
- Fördermittelberatung (Investitions-, Messe-, oder Beratungsförderung)
- Beratung zum Einsatz von Marketinginstrumenten (z.B. Social Media, Homepage, Facebook, Flyergestaltung)
- Einschätzung zu Pacht- & Mietwerten sowie Mietverträgen
- Beratung und Begleitung bei einer Betriebsübernahme (Kaufpreisprüfung)
Sie haben Fragen? Der Weg zu uns lohnt sich!
Die Kammerberater der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern besitzen langjährige Beratungserfahrung und unterstützen Sie während der Gründungsphase oder zu späteren Fragestellungen des betrieblichen Tagesgeschäftes.
Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und vom Land Mecklenburg-Vorpommern aus den Mitteln der Europäischen Union, dem Europäischen Sozialfond.
Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und vom Land Mecklenburg-Vorpommern aus den Mitteln der Europäischen Union, dem Europäischen Sozialfond.