Einheitlicher Ansprechpartner Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Seit dem 28. Dezember 2009 ist die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern ein "Einheitlicher Ansprechpartner".
Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie soll es den Unternehmen ermöglicht werden alle zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung notwendigen Verfahren und Formalitäten über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abzuwickeln.
Dieser Service steht allen Dienstleistungserbringern aus Deutschland und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft zur Verfügung.
In Mecklenburg-Vorpommern ist diese Aufgabe den fünf Wirtschaftskammern (Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern, Handwerkskammer Schwerin, Industrie- und Handelskammer zu Rostock, Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg) durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt in Mecklenburg-Vorpommern" übertragen worden.
1. Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners
» Beratung zu folgenden Themen:
- Gewerberechtliche Genehmigungserfordernisse und Verfahrensfragen
- Zuständigkeiten in der Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern
- Zugang zu öffentlichen Registern
- Weiterführende Beratungsangebote
» Verfahrensmittler in Bezug auf:
- Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung von gewerberechtlichen Anträgen, Anzeigen, Willenerklärungen und Unterlagen
- Ermittlung der zuständigen Behörden, Weiterleitung an die zuständigen Behörden
- Vermittlung zwischen Unternehmen und Behörde bei Rückfragen
- Beobachtung des Verfahrensablaufs, Auskünfte zum Verfahrensstand
- Beratung zu Hilfsangeboten bei Schwierigkeiten im Verfahrensablauf
2. Wer den Einheitlichen Ansprechpartner nutzen kann
Die Leistungen stehen grundsätzlich jedem Unternehmen und Existenzgründer, der Mitglied der Europäischen Gemeinschaft ist zur Verfügung. Einige Branchen sind vom Zuständigkeitsbereich des Gesetzgebers ausgeschlossen. Sie erhalten umfangreiche Informationen zu den von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfassten Verfahren und erforderlichen Formalitäten über das EA-Portal Mecklenburg-Vorpommern http://www.ea-mv.de).
3. Was kostet der Service des Einheitlichen Ansprechpartners?
Für die Nutzung der Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners fallen zum Teil Gebühren an, die sich nach dem zur Fallbearbeitung eingesetzten Arbeitsaufwand bemessen. Beratungen und Informationsrecherchen sind grundsätzlich kostenfrei. Bei der Verfahrensvermittlung werden für je angefangene 30 Minuten Gebühren in Höhe von 27,- € erhoben, wobei jedoch eine Reduzierung, die sich an der Gebühr der Genehmigung orientiert, eintreten kann.
4. Wie können Sie den Einheitlichen Ansprechpartner erreichen?
Die gesamt Verfahrensabwicklung kann über das Online-Informationsportal des Einheitlichen Ansprechpartner unter http://www.ea-mv.de erfolgen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen auch telefonisch, per E-Mail sowie im persönlichen Gespräch zur Verfügung.