E-Auto laden
Udo Herrmann

Förderung von Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen

Nachdem die Antragsstellung einige Zeit lang nicht möglich war, ist sie seit dem 3. Juni 2024 wieder abrufbar.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 6. Juli 2023 eine Förderrichtlinie erlassen, die die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur unterstützt. Diese Initiative zielt darauf ab, den Aufbau von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen (GU) zu fördern.

Gefördert werden:

  • die Anschaffung und Installation von nicht öffentlich zugänglichen, fabrikneuen Schnellladepunkten,
  • die eine Nennladeleistung von mindestens 50 kW aufweisen
  • und das Laden mit Gleichstrom (DC) ermöglichen.

Förderfähig sind neben Ausgaben für die Anschaffung und Installation von Schnellladepunkten auch Kosten für den Netzanschluss.

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung, wobei der maximale Förderbetrag auf 5 Millionen Euro pro Antrag begrenzt ist. Die Höhe der Förderung hängt von der DC-Nennladeleistung der Ladepunkte und der Unternehmensart (KMU oder GU) ab. Unternehmen können beliebig viele Ladepunkte pro Antrag beantragen, solange die Gesamtkosten den Höchstbetrag nicht überschreiten.

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragstellerplattform des Projektträger Jülich (PtJ). Nach der Registrierung werden Unternehmen Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.

 

Antragstellung

  Antragstellerplattform des Projektträger Jülich (PtJ)

Informationen und Ansprechpartner des Projektträgers

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller HR-Registerauszug (nicht älter als 6 Monate)
    HR-Registerauszüge stehen zum kostenfreien Download  hier zur Verfügung
  • ausgefüllte KMU-Erklärung
  • Auflistung bzgl. Anzahl der Ladepunkte mit Installationsstandorten