Änderungen zum Jahresende 2024

Kalenderblätter
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November und Dezember 2024

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer

Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 zugeteilt.
Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch zum Beispiel bei Adress- oder Namensänderungen.
Die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. bestehen.
Damit soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden vereinfacht werden.

Treibhausgas (THG)-Quote

Auch 2025 können E-Auto-Besitzer wieder THG-Zertifikate verkaufen. Für die Beantragung braucht der Halter nur den Fahrzeugschein, der offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I heißt. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich – ihre Höhe schwankt wegen der sich permanent ändernden gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Für Privatpersonen unterliegt der Erlös übrigens nicht der Einkommenssteuer. Steuerpflichtig werden diese Einnahmen nur dann, wenn das E-Auto Betriebsvermögen ist. Die späteste Frist zur Beantragung für 2024 ist der 7. November.

Ausweise

Ab November 2024 wird der Erhalt von Ausweisdokumenten einfacher. Sogenannte hoheitliche Dokumente können auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden. Der Gang zum Amt, um etwa einen Personalausweis abzuholen, fällt dann weg.

Entwaldungsfreie Lieferketten für bestimmte Rohstoffe

Ab dem 30. Dezember 2024 dürfen Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse nur noch unter bestimmten Voraussetzungen in die EU eingeführt und hier vertrieben werden.
Beispielsweise müssen sie "entwaldungsfrei" hergestellt worden sein, zudem ist eine Sorgfaltspflichtenerklärung erforderlich. Große Unternehmen müssen jährlich über die Handhabung ihrer Sorgfaltsplichten berichten. Für kleine und mittelständische Unternehmen bestehen Übergangs- und Ausnahmeregelungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Kleine Vorschau auf 2025

Wer 1971 oder später geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19.1.2025 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen.

Ab 2025 ändern sich die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung.

Am 01.01.2025 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft.

Neues EU-Gesetz tritt in Kraft und verbietet den Verkauf von Verpackungen und Dosen aus bestimmten Kunststoffen.

Deutsche Post plant Preisanpassung für Briefe.