Änderungen im Oktober 2024
Einige wichtige Änderungen im Oktober 2024
Heizungsförderung
Ab Februar konnten Förderanträge für den Austausch alter Heizungsanlagen bei der KfW gestellt werden. Eigentümer von selbst genutzten Eigenheimen waren die ersten, die ab 27. Februar Anträge stellen und im September Rechnungen und Belege einreichen konnten. Sie sind nun auch die ersten, die nach erfolgreicher Prüfung im Oktober Gelder erhalten. ( KfW)
Heizungsprüfung: Neue Pflicht gilt für Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude gilt ab Oktober 2024 die Grenze von sechs Nutzungseinheiten, ab derer sie verpflichtet sind, eine Heizungsprüfung durchzuführen. Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Für Nichtwohngebäude lässt das GEG allerdings eine Ausnahme zu. Wenn dort eine Gebäudeautomation installiert ist, entfällt die Pflicht. Zu dieser Automation gehört eine automatische Steuerung, Regelung, Überwachung und Optimierung unter anderem der Heizung.
Winterreifen müssen Alpine-Symbol haben
Ab dem 1. Oktober ist es in Deutschland bei winterlichen Wetterbedingungen nur noch erlaubt, Fahrzeuge mit Reifen zu nutzen, die das Alpine-Symbol tragen. Zuvor waren auch M+S-Reifen zulässig, sofern sie vor 2018 produziert wurden.
Mehr Bafög für Studierende
Ab dem Wintersemester erhalten bedürftige Studierende eine höhere Bafög-Unterstützung. Beim Grundbedarfssatz gibt es eine Erhöhung um fünf Prozent auf 475 Euro. Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro. Der maximale Förderbetrag erhöht sich von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro. Studienanfänger unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten haben außerdem Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro.
Übrigens: Berufsausbildungsbeihilfe und Aufstiegs-Bafög wurden bereits zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 1. August 2024 erhöht. Beim Aufstiegs-Bafög, auch Meister-Bafög genannt, ist etwa der monatliche Bedarfssatz um rund fünf Prozent auf 442 Euro gestiegen. Und bei der Berufsausbildungsbeihilfe liegt für all jene, die nicht mehr zu Hause wohnen, der monatliche Bedarfssatz jetzt bei 115 Euro statt 109 Euro.
Winterzeit beginnt
Eine Stunde länger schlafen: Die Sommerzeit endet und die Winterzeit beginnt. Am letzten Sonntag im Oktober wird in Deutschland sowie in den meisten europäischen Ländern die Sommerzeit beendet. In der Nacht zum Sonntag, dem 27. Oktober, werden die Uhren von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt.
Mieter-Anspruch auf Balkonkraftwerke
Für Mieter soll es leichter werden, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Vermieter dürfen ihnen das nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten. Sogenannte Steckersolargeräte werden in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung Mieter einen Anspruch haben. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt worden. Das Gesetz dürfte im Oktober in Kraft treten.