Auszubildende

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HWK OMV

Wichtige Änderungen für die Ausbildungsbetriebe und Auszubildenden



Am 1. Januar 2020 ist das „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ in Kraft getreten. Hierdurch wurden gesetzliche Vorgaben im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung geändert. Diese enthalten unter anderem wichtige Neuregelungen zu den Themen:

  • Ausbildungsvergütung
  • Ausbildungsmittel
  • Freistellung und Anrechnung von Berufsschulzeiten
  • Gesellen-/Abschlussprüfung
  • Erweiterte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung
  • Neue Fortbildungsbezeichnungen


Änderungen bei einigen handwerklichen Ausbildungsberufen

Ausbildungsberufe müssen mit der Zeit gehen. Daher werden in regelmäßigen Abständen neue Ausbildungsordnungen erstellt und die vorhandenen überarbeitet. Ergebnis sind neue und modernisierte Ausbildungsberufe, die den aktuellen Anforderungen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft entsprechen.

Betrifft hier das Elektro-, Friseur- und Maler- und Lackiererhandwerk.



Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Die Förderung des Nachwuchses ist eine Kernaufgabe des Handwerks.
Die Ausbildung der Lehrlinge in Betrieben und Schulen im Rahmen des dualen Systems wird ergänzt durch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in den Lehrwerkstätten der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern.
Das breit gefächerte Angebot ist darauf ausgerichtet, den Kenntnisstand der Lehrlinge zu vertiefen, und zwar eng verknüpft mit der betrieblichen Praxis. Die ÜLU trägt dazu bei, einen hohen Ausbildungsstandard zu sichern und die Gesellenprüfung erfolgreich ablegen zu können. Sie sichert einen guten Start in eine berufliche Zukunft.

Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern führt die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in z.B. nachfolgenden Berufen durch:

Anlagenmechaniker SHK, Bäcker, Elektroniker, Fachkraft für Metalltechnik, FV im Lebensmittelhandwerk SP: Bäckerei, Konditorei, Fahrzeuglackierer, Feinwerkmechaniker, Friseur, Kfz-Mechatroniker, Konditor, Kosmetiker, Maler und Lackierer, Maurer, Metallbauer, Tischler, Zahntechniker, Zimmerer
und vielen weiteren Berufen.

Zusatzangebote

Ansprechpartner

Anja Zumbeel

Tel. 0381 4549-183

Fax 0381 4549-199

zumbeel.anja--at--hwk-omv.de

Falk Stiller

Leiter Handwerkerbildungszentrum Neustrelitz

Tel. 03981 2477-11

Fax 03981 2477-30

stiller.falk--at--hwk-omv.de

Bildungszentren

Rostock
Neustrelitz



Bekanntmachung
Gebühren für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern (HWK) teilt mit, dass sich die Gebühren für die Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ab dem 01. Januar 2020 ändern.
Gemäß Punkt 4 der Gebührenordnung der HWK OMV werden die Gebühren entsprechend den Kosten des Lehrganges festgesetzt. Dabei werden Zuschüsse des Landes und/oder des Bundes berücksichtigt.

Europäische Fonds EFRE, ESF und ELER in Mecklenburg Vorpommern

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BMWi

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Europäische Union





Auslandserfahrung

Auslandserfahrung im Anschluss an die Ausbildung

Für junge Berufstätige ein weiterer Baustein in ihrer beruflichen Entwicklung.
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm ist ein deutschamerikanisches Austauschprogramm, das vom Deutschen Bundestag und US-Kongress seit 1983 gefördert und von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH für junge Berufstätige durchgeführt wird.



Patenschafts-Programm

www.usappp.de

Einsendeschluss der ausgefüllten Bewerbungsunterlagen bei der GIZ ist der 13. September 2019.

Auslandserfahrung während der Ausbildung

AusbildungWeltweit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur finanziellen Unterstützung weltweiter und praxisorientierter Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung. Im ausländischen Betrieb können Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder internationale Berufskompetenz erwerben, neue Erfahrungen für die Ausbildung sammeln und sich persönlich weiterentwickeln.