Änderungen bei einigen handwerklichen Ausbildungsberufen

Einleitung

Modernisierte Standardberufsbildpositionen und Neuordnungen

Standardberufsbildpositionen sind die Mindestanforderungen, die Auszubildenden von Ausbildungsbetrieben aller Gewerke während der Lehrzeit vermittelt und im betrieblichen Ausbildungsplan aufgegriffen werden müssen.

Die Standardberufsbildpositionen unterliegen einer regelmäßigen Modernisierung damit die Auszubildenden auf die ständig komplexer werdenden Anforderungen in den jeweiligen Fachgebieten vorbereitet werden und nach der Lehre dafür qualifiziert sind, eigenverantwortlich, selbstständig und zukunftsorientiert zu arbeiten.

Neue Standardberufsbildpositionen

Diese vier neuen Standardberufsbildpositionen sind in allen ab dem 1. August 2021 in Kraft tretenden, modernisierten und neu entwickelten anerkannten Ausbildungsberufen als Mindestanforderungen verbindlich zu verwenden:

  1. Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  4. Digitalisierte Arbeitswelt

Ausbildungsberufe müssen mit der Zeit gehen. Daher werden in regelmäßigen Abständen neue Ausbildungsordnungen erstellt und die vorhandenen überarbeitet. Ergebnis sind neue und modernisierte Ausbildungsberufe, die den aktuellen Anforderungen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft entsprechen.

Weitere Informationen

Bundesinstitut für Berufsbildung



Ansprechpartner

Ausbildungsberater



Neuordnungen 2021 - Elektrohandwerk

Ab 1. August 2021 regelt die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen“ in Form einer Mantelverordnung die Berufsausbildung im Elektrohandwerk. Aus den bisher sieben Ausbildungsberufen werden zukünftig nur noch fünf:

  1. Elektroniker/in – Fachrichtung „Energie- und Gebäudetechnik“
  2. Elektroniker/in – Fachrichtung „Automatisierung und Systemtechnik“
  3. Elektroniker/in für Gebäudesystemintegration
  4. Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik (HwO)
  5. Informationselektroniker/in

Mit Erlass der neuen Verordnungen wird der/die „Systemelektroniker/in“ nicht als eigenständiger Ausbildungsberuf fortgeführt, da die Inhalte in andere Ausbildungen integriert werden. Die entsprechende „Verordnung über die Berufsausbildung zum Systemelektroniker und zur Systemelektronikerin“ wird mit Erlass der novellierten Verordnungen zum 01.08.2021 außer Kraft gesetzt. Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen.

Der Beruf „Elektroniker/-in“ konzentriert sich künftig auf die beiden Fachrichtungen „Energie- und Gebäudetechnik“ sowie „Automatisierungs- und Systemtechnik“. Die bisherige Fachrichtung „Automatisierungstechnik“ wird zukünftig in „Automatisierungs- und Systemtechnik“ umbenannt. Außerdem entfällt die Fachrichtung „Informations- und Telekommunikationstechnik“.

Bei der Ausbildung zum „Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik“ wird es zukünftig eine Ergänzung zur bisherigen Abschlussbezeichnung geben. Diese wird in Zukunft „Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung“ bzw. „Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz“ heißen.

Der Umstand, dass sich die Prüfungsregelungen in diesem Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk weiterhin leicht unterscheiden sollen, macht es nach Einschätzung der verantwortlichen Bundesressorts erforderlich, dass die Ausbildung zukünftig in zwei voneinander unabhängigen Verordnungen geregelt wird.



Neuordnungen 2021 - Friseurhandwerk

Im Friseurhandwerk wurde ebenfalls eine Änderung der Ausbildungsverordnung erlassen, die zum 1. August 2021 in Kraft tritt.

Wesentliche Änderungen betreffen den Wegfall der Wahlqualifikationseinheit „Nageldesign/-modellage“, die in der Ausbildungspraxis bislang keine große Rolle gespielt hat, sowie die Streichung des situativen Fachgesprächs in Teil I der Gesellenprüfung.

Des Weiteren wurden die neuen Standardberufsbildpositionen (s. o.) übernommen, über die die Vermittlung digitaler Kompetenzen im Rahmen der Ausbildung gestärkt wird.





Neuordnungen 2021 - Maler- und Lackiererhandwerk

Zum 1. August 2021 steht eine Neuordnung in den Ausbildungsberufen des Maler- und Lackiererhandwerks an. Die Zahl der Fachrichtungen wird dabei von drei auf fünf ausgeweitet:

  • Gestaltung und Instandhaltung
  • Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik (neu)

In dieser Fachrichtung werden Kompetenzen vermittelt, die den Anforderungen von Maler- und Lackiererbetrieben im Bereich der energetischen Sanierung zur Energieeinsparung und zur Vermeidung von CO2-Emissionen entsprechen.

  • Kirchenmalerei und Denkmalpflege
  • Bauten- und Korrosionsschutz
  • Ausbautechnik und Oberflächengestaltung (neu)

Die Fachrichtung richtet sich an Auszubildende in Betrieben, die sich auf Putz-, Stuck-, Trockenbau oder Verglasungsarbeiten spezialisiert haben. Die bisherigen Fachrichtungen werden modernisiert.

Die zweijährige Ausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter/in wird voraussichtlich im Jahr 2021 nicht mehr weiter verordnet.

Die neue Ausbildungsverordnung:  siehe PDF im Anhang und Anhang Präsentation

Wer seine Ausbildung nach der alten Ausbildungsverordnung begonnen hat, schließt sie auch nach dieser ab.