
Friseure auf - Kosmetiker zuVerschärfung Lockdown vom 19.04. bis 11.05.
Der MV-Gipfel mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden beriet am 15. und 16. April über die aktuelle Corona-Lage.
Folgende Regeln sind vorgesehen:
Kitas und Schulen
Die Kitas wechseln am Montag, 19.04., in die Notbetreuung. Das gleiche gilt für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 und der Förderschulen. Abschlussklassen erhalten weiter Präsenzunterricht. Die übrigen Klassen gehen in den Distanzunterricht. Weitere Informationen finden Sie dazu hier:
Schulen wechseln ab Montag (19.04.) in den Distanzunterricht
Kitas gehen ab Montag (19.04.) landesweit in die Notfallbetreuung
Kontaktbeschränkungen
Künftig sind nur noch Treffen zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person möglich. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet. Paare mit getrenntem Wohnsitz gelten als ein Haushalt. Das entspricht den Regeln, wie es sie zuletzt im Januar schon einmal gab.
Ausgangsbeschränkungen
Bis zur Entscheidung des Bundes bleibt es bei den bisherigen Regeln. Steigt in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt die Inzidenz auf über 100, muss vor Ort entschieden werden. Liegt ein diffuses Infektionsgeschehen vor, ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt verpflichtet, nächtliche Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt über die aktuellen Regeln.
Einzelhandel
Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen. Für die Grundversorgung geöffnet bleiben der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Blumenläden, Gartenmärkte, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Optiker, Hörgeräteakustiker, Buchhandlungen und der Großhandel. Alle geschlossenen Bereiche des Einzelhandels können Abhol- und Lieferdienste anbieten. Das Einkaufen mit Termin und Test entfällt.
Friseure und Kosmetik
Die körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetikstudios müssen leider wieder schließen. Geöffnet bleiben die Friseure. Voraussetzung für einen Friseurbesuch ist die Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) Schnelltests aus der Apotheke oder dem Testzentrum oder ein Schnelltest vor Ort.
Kultur
Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und Archive werden geschlossen
Gastronomie
Restaurants und Gaststätten bleiben geschlossen. Sie können allerdings weiterhin Abhol- und Lieferdienste anbieten.
Tourismus
Urlaubsreisen und Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind weiter nicht möglich. Die Beschlüsse sehen außerdem vor, dass vorübergehend auch Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern zur Nutzung von Zweitwohnsitzen und Dauercampingplätzen untersagt werden. Zweitwohnungsbesitzer, die sich bereits im Land befinden, müssen das Land bis einschließlich Freitag, 23.04., verlassen.
Familienbesuche
Familienbesuche aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind innerhalb der Kernfamilie weiter möglich. Als Kernfamilie gelten Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Allerdings müssen während der Besuche die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.
Fahrschulen
Fahrschulen können in den nächsten Wochen nur Unterricht für Fahrschülerinnen und Fahrschüler anbieten, die den Führerschein zwingend für die Ausübung ihres Berufes brauchen.
Zoos und Tierparks
Die Außenbereiche der Zoos und Tierparks bleiben weiter geöffnet.
Spielplätze
Die Außenspielplätze können weiter genutzt werden.
Die neuen Regeln treten am Montag, 19.04., in Kraft.
Weitere Informationen:
Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 22, ausgeben am 16.04.2021
Enthält die Verordnung zur Änderung der Corona-Landesverordnung M-V und zur Änderung der 2. SARS-CoV-2-Quarantäne-Verordnung, die vierte Verordnung zur Änderung der 2 Schul-Corona-Verordnung sowie die achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2.