
ab Montag, 29.03.2021Verschärfte Corona-Regeln
Ergebnisse des MV-Gipfels
Die wichtigsten Ergebnisse:
Mehr Tests
- ab Mittwoch, 31. März ist der Besuch beim Friseur oder bei körpernahen Dienstleistungen nur noch mit einem negativen Corona-Schnell- oder Selbsttest möglich
- ab Dienstag, 6. April muss auch beim Shoppen ein Negativ-Test vorgezeigt werden
- In Rostock müssen ab dem 10. April negative Schnell- oder Seltbsttests vorgelegt werden
- Landesweit ausgenommen sind von der Testpflicht Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Wochenmärkte, Blumen- und Buchläden sowie Gartenmärkte.
Maskenpflicht für Beifahrer
- Neu eingeführt wird die Maskenpflicht für Beifahrer beim Autofahren.
- Wer nicht zum selben Haushalt oder zur Kernfamilie des Fahrers gehört, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Die Fahrerin beziehungsweise der Fahrer ist davon ausgenommen.
Mehr Corona-Tests auch in Betrieben
Keine Reisen nach MV möglich
Notbremse erst ab Inzidenz 150
Neue Landesverordnung MV
Elfte Änderung der Corona-Landesverordnung und Neunte Änderung der Quarantäneverordnung
27. März 2021