Kosten für technische Umrüstungen der Dieselfahrzeuge dürfen nicht auf das Handwerk abgewälzt werdenStandpunkt zur Umrüstung von Dieselfahrzeugen
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern erwartet in der Dieseldebatte Rechtssicherheit für die Handwerksbetriebe. "Wir begrüßen, dass viele Kommunen kurzfristige pragmatische Maßnahmen für die Luftreinhaltung wie Neubeschaffungen im ÖPNV oder Nachrüstungen der Busse ergreifen. Dennoch warten andere Kommunen Gerichtsentscheidungen zu möglichen Fahrverboten ab. Diese wären für das Handwerk, dessen Fuhrpark ca. 90 Prozent aus Dieselfahrzeugen besteht, existenzbedrohend. Die handwerklichen Betriebe haben die Fahrzeuge mit dem Vertrauen gekauft, dass diese während der Nutzzeit der Norm entsprechen", so Jens-Uwe Hopf, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer (HWK).
Nach seinen Worten dürfen die Handwerksunternehmen nicht für Fehler der Hersteller und Politiker haftend gemacht werden und die Kosten für technische Umrüstungen nicht auf das Handwerk abgewälzt werden. Da Updates nicht ausreichen, müssen von deutschen und ausländischen Herstellern umgehend - für das Handwerker kostenfreie - Nachrüstungen zur Reduzierung von NOx angeboten werden, so Hauptgeschäftsführer Hopf. Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass in der öffentlichen Debatte nur die Stickoxid - nicht jedoch die gesamte Schadstoffbilanz von Benzin - und Dieselfahrzeugen einschließlich der CO2-Emissionen betrachtet werde. Auch scheine es in der augenblicklichen Diskussion nicht wirklich vordergründig um die Gesundheit von Menschen zu gehen, wenn man in Betracht ziehe, dass die "Maximale Arbeitsplatz-Konzentration" (MAK) mit Stickoxiden um das 20-fache höher liegen dürfe als im Straßenverkehr.
Für eine nachhaltige Luftreinhaltungspolitik ist das regionale Handwerk für die Kommunen immer ein wichtiger Partner und Dienstleister, wenn diese Politik auf technische Innovationen statt Verbote gerichtet ist.