
Schweiz: Kautionspflicht
Seit dem 1. April 2013 besteht in der Westschweiz eine Kautionspflicht für das Ausbaugewerbe.
Betroffen sind unter anderem Schreiner und Zimmerer, Gipser, Maler, Boden-, Parkett- und Plattenleger.
Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Auftragssumme im Kalenderjahr.
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Ausbaugewerbes der Westschweiz enthält Einzelheiten zum Anwendungsbereich und zur Kautionspflicht.
Die Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz (ZKVS) bietet eine Übersicht über die Kautionspflicht geordnet nach Gewerken und Kantonen:
Zum GAV des Ausbaugewerbes der Westschweiz
Quelle: Handwerkskammer Koblenz, AußenwirtschaftsNews Juni 2013