
Schulungspflicht für Tätigkeiten mit Diisocyanaten
Hauptbausteine von Polyurethanen (PU)
Ab dem 24. August 2023 dürfen gewerbliche PU-Produkte mit Diisocyanaten, wie Montageschäume, Lacke, Klebstoffe, Beschichtungs- und Dichtstoffe, nur noch nach entsprechender Schulung verwendet werden. Betroffen sind verschiedenste Gewerke, wie beispielsweise Baugewerbe, Elektrotechnik, Feinmechanik, Schuhmacher, Orthopädietechnik, Textilgewerbe, Kfz-Gewerbe, Modellbauer, Druckereien und Buchbindereien.
Gesundheitsgefährdungen
Diisocyanate gelten als krebsverdächtig und können berufsbedingt Atemwegs- und Hauterkrankungen auslösen. Zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren hat die Europäische Kommission mit der Chemikalienverordnung REACH im August 2020 eine Beschränkung für Diisocyanate beschlossen.
Hersteller sowie Lieferanten dürfen seit dem 24.02.2022 Diisocyanate als Stoffe oder Gemische für die industrielle und gewerbliche Verwendung ab einer Gesamtkonzentration von 0,1 Gewichtsprozent nur noch mit einem Hinweis zur Schulungsverpflichtung in Verkehr bringen.
Die Gefahrstoffe enthalten auf der Verpackung oder dem Etikett die Kennzeichnung "Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen und gewerblichen Anwendung eine angemessene Schulung erfolgen". Weiterhin kann auch über die Sicherheitsdatenblätter festgestellt werden, ob für die Verwendung des Produktes ein Schulungsbedarf besteht.
Die Anforderungen des betrieblichen Gefahrstoffmanagements sind zusätzlich zu berücksichtigen (Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen, Unterweisungen).
Schulungsmaßnahmen
In der REACH-Verordnung sind drei Schulungsstufen definiert: Grundschulung (Stufe I), Aufbauschulungen (Stufe II) und Fortgeschrittenenschulung (Stufe III). Der Schulungsbedarf richtet sich nach der Art der Tätigkeit im Betrieb bzw. dem Gefährdungspotential des Produktes. Anwender müssen die Schulung alle fünf Jahre wiederholen.
Herstellerverbände bieten sowohl Präsenz- als auch Online-Schulungen sowie Selbstlernprogramme an, z.B.:
- FSK Services GmbH (Tochtergesellschaft des Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V.)
- Verband der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) in Abstimmung mit der European Diisocyanate & Polyol Producers Association (ISOPA), der European Aliphatic Isocyanates Producer Association (ALIPA)
Mit dem FEICA-Gutscheincode FEICA_21_G sind ausgewählte Schulungen kostenfrei
Die Schulungen sollen laut REACH-Verordnung von einem Experten auf dem Gebiet der „Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz“ durchgeführt werden, der seine Kenntnisse im Rahmen einer entsprechenden Ausbildung zum Umgang mit Diisocyanaten erlangt hat. Dies können z.B. auch fachkundige betriebseigene oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit sein.
Dokumentation und Kontrolle der Umsetzung
Der erfolgreiche Abschluss muss vom Schulungsanbieter oder Arbeitgeber durch eine entsprechende Bescheinigung dokumentiert werden. Die geforderten Umsetzungen werden durch die Arbeitsschutzbehörden des Landes kontrolliert. Auf Verlangen sind die Schulungsnachweise aller Beschäftigten, die Tätigkeiten mit schulungspflichtigen Produkten durchführen zu erbringen.