
Für Klein- und Kleinstbetriebe in M-VPräventionspreis
Präventionspreis für Betriebliche Gesundheitsförderung in Klein- und Kleinstbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern
Ausschreibung
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern schreibt erstmals einen Präventionspreis für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) in Klein- und Kleinstbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern aus.
Beispielhafte Präventionsinitiativen
Der Präventionspreis soll bereits bestehende beispielhafte Initiativen zur Gesundheitsförderung in Klein- und Kleinstbetrieben auszeichnen. Ziel ist, die Motivation zu erhöhen, Maßnahmen der Gesundheitsförderung in Klein- und Kleinstbetrieben einzuführen bzw. auszubauen. Durch gesunde Mitarbeiter wird die Produktivität des Unternehmens erhalten oder sogar auch gesteigert.
Eine aktuelle Studie zum Arbeits- und Fachkräftebedarf bis 2030 in M-V zeigt auf, dass Maßnahmen zur Arbeits- und Fachkräftesicherung in Mecklenburg-Vorpommern weiter an Bedeutung gewinnen werden. Eine Möglichkeit, dies zu flankieren, wird dabei auch in der BGF in Klein- und Kleinstbetrieben gesehen. Bisher spielt die Thematik in den Klein- und Kleinstbetrieben häufig noch eine geringe Rolle. Deswegen sollen beispielhaft erfolgreiche Ansätze aufgezeigt werden, damit auch andere diese positiven Effekte für sich erkennen und nutzen können. Dies soll auch ein weiterer Beitrag zur Fachkräftesicherung in unserem Land sein.
Teilnahmeberechtigte
Zur Teilnahme am Wettbewerb aufgerufen sind Klein- und Kleinstunternehmen aus dem Handwerk, dem Handel und dem verarbeitenden Gewerbe, die sich durch schon konkrete Maßnahmen nachhaltig dem Erhalt und der Stärkung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter in Mecklenburg-Vorpommern widmen.
Zu Kleinstunternehmen zählen Betriebe mit bis 9 Mitarbeiter, bei Kleinunternehmen sind es Betriebe mit bis zu 49 Mitarbeiter.
Eingereicht werden können Vorschläge, die folgende Kriterien erfüllen:
- Die Initiativen befassen sich mit Prävention und Gesundheitsförderung im eigenen Unternehmen.
- Die Präventionsleistung muss in Mecklenburg-Vorpommern erbracht worden sein. Es muss ein Mehrwert für die Mitarbeiter erkennbar sein.
- Die Initiativen sollten Vorbildfunktion haben und für andere Unternehmen übertragbar sein.
- Die Initiative wird in Mecklenburg-Vorpommern realisiert und läuft bereits seit mindestens 3 Monaten.
Eine Fachjury wird die eingereichten Initiativen bewerten nach der Originalität, der Aktualität und Bedeutung des Themas, der methodischen Umsetzung, der Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit.
Preisgeld
Der Präventionspreis ist mit 15.000 Euro dotiert und wird an die drei besten Projekte mit jeweils 5.000,- Euro verliehen. Die Preisträger erhalten nicht nur eine finanzielle Anerkennung für ihre Maßnahmen, sondern auch die Möglichkeit, ihre Aktivitäten einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Diese Möglichkeit besteht u.a. durch Social Media-Auftritte mit dem Wirtschaftsministerium.
Preisverleihung
Durch die Verleihung des Präventionspreises sollen „Praxis-Beispiele“ bekannt gemacht werden, um so Impulse zu geben und zur Nachahmung anzuregen.
Die Preisverleihung findet in einem feierlichen Rahmen statt und erfolgt voraussichtlich am 24. März 2025 in Schwerin anlässlich einer Fachtagung zu Themen der Prävention.
Träger
Träger des Präventionspreises für Betriebliche Gesundheitsförderung in Klein – und Kleinstbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Jury
Die Jury setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Wirtschaftskammern M-V, Handwerkskammern M-V, Verband der Ersatzkassen MV e.V. und dem Wirtschaftsministerium M-V.