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Polen: Arbeitszeiten werden durch Gesetzesänderung flexibler

Der polnische Gesetzgeber hat mit dem Änderungsgesetz zum polnischen Arbeitsgesetz vom 12.7.2013 (Ustawa z dnia 12 lipca 2013 r. o zmianie ustawy – Kodeks pracy oraz ustawy o związkach zawodowych) zwei wichtige Änderungen im polnischen Arbeitsrecht vorgenommen.

Zum einen wurde die Möglichkeit eingeführt, den Abrechnungszeitraum für geleistete Arbeitszeit (okres rozliczeniowy czasu pracy) auf 12 Monate zu erstrecken. Zum anderen wurde die Möglichkeit der Gleitzeit (ruchomy okres pracy) in das polnische Arbeitsgesetz eingeführt. Die Änderungen gelten ab dem 23.8.2013.

Das Prinzip der Abrechnung geleisteter Arbeitszeit sah für den Arbeitgeber bislang die Pflicht vor, die durch den Arbeitnehmer geleisteten Arbeitsstunden spätestens nach vier Monaten abzurechnen. Innerhalb dieser vier Monate durfte die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Fünf-Tage-Arbeitswoche nicht überschritten werden. Andernfalls lag ein Verstoß gegen die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen vor. Nunmehr kann dieser Abrechnungszeitraum auf bis zu 12 Monate erstreckt werden, wenn dies objektiv, technisch oder organisatorisch erforderlich ist. Dies bedeutet, dass nunmehr in einer Skala von 12 Monaten die aufgezeigte gesetzliche Durchschnittsarbeitszeit nicht überschritten werden darf.

Darüber hinaus wurde in das polnische Arbeitsgesetzbuch die bislang nicht normierte Möglichkeit der Gleitzeit (ruchomy okres pracy) eingeführt. Der Arbeitgeber kann jetzt im Rahmen eines sogenannten Arbeitszeitplans (rozkład czasu pracy) beispielsweise frei bestimmen, an welchem Arbeitstag ab welcher Uhrzeit der jeweilige Mitarbeiter eingesetzt werden soll. Der Arbeitszeitplan muss dem Mitarbeiter zumindest eine Woche vor Beginn des Arbeitszeitraums, für den er gelten soll, ausgehändigt werden. Die Notwendigkeit der Erstellung eines Arbeitszeitplans kann dann entfallen, wenn ein entsprechender Verzicht im Arbeitsvertrag vereinbart wird.

Möglich ist auch – ähnlich dem deutschen Gleitzeitmodell – die Einführung einer Rahmen- und Kernarbeitszeit. Die Freiheit der Arbeitszeitbestimmungen durch den Arbeitgeber erfährt allerdings ihre Grenze in den polnischen Arbeitszeitschutzvorschriften. Danach stehen dem Mitarbeiter pro Tag mindestens 11 Stunden Ruhezeit und einmal pro Woche mindestens 35 Stunden Ruhezeit am Stück zu.

Die Änderungen im polnischen Arbeitsgesetz kommen vor allem den Arbeitgebern zugute. Durch die Gleitzeitregelungen wird nämlich ferner ermöglicht, die Arbeitszeitpläne an die jeweilige Auftragssituation anzupassen. Lastet die Auftragssituation den Arbeitgeber nicht aus, kann er im Arbeitszeitplan auch kürzere Arbeitszeiten als die gesetzlich vorgeschriebenen bestimmen. Die so entstehenden Minusstunden sollen dann durch die Möglichkeit von später abzuleistenden Überstunden unter Wahrung der gesetzlichen Ruhezeiten ausgeglichen werden. Möglich sind sogar monatliche Freistellungen. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, dem betreffenden Mitarbeiter während der Freistellung zumindest den Mindestlohn von derzeit 1.600 Złoty (ca. 400 Euro) zu zahlen.

Weitere Informationen: Roland Fedorczyk, Tel.: 0228/24993 - 371, Email: mailto:roland.fedorczyk@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht .

 

Quelle: gtai