Titelbild Katalysatornachrüstung
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Handwerker- und Lieferfahrzeuge können in der Nachrüstung eine Katalysatorsystems unter Umständen gefördert werden - bis zum 31. OktoberNeuer Aufruf: Förderung von Katalysatornachrüstung

Neuer Aufruf bis zum 31. Oktober 2020

Zur Verbesserung der Luftqualität in der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Regionen, fördert der Bund die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Katalysatoren zur Stickstoffdioxidreduzierungen. Eine Förderung ist auch möglich wenn ein Betrieb nennenswerte Aufträge in der betroffenen Region hat.

Mit Wirkung zum 01. März 2020 trat durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ein neuer Förderaufruf für die Nachrüstung von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen („LHLF“, ab 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, zGG) und von schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen („SHLF“ ab 3,5 bis 7,5 Tonnen zGG) in Kraft, der bis zum 31. Oktober 2020 läuft.



Vergabeprinzip

Die Förderung basiert auf folgenden Förderrichtlinien:

Innerhalb des aktuellen Förderaufrufes werden Förderanträge nach drei Stufen priori-siert: a) Anträge aus Städten, wo bereits Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bestehen, b) Anträge aus Kommunen ohne  Zufahrtsbeschränkungen mit einer NO2-Belastung von 45 μg/m³ oder mehr und c) Anträge von Antragstellern aus weniger belasteten Kommu-nen, die sich auf die Nachrüstung von zehn leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen oder mehr beziehen, werden bevorzugt gefördert.

Die Einreichung eines Förderantrages bei der BAV reicht aus, um die Mittel zu binden. Es muss zum Zeitpunkt der Beantragung noch kein Nachrüstsatz für das jeweilige Fahrzeug beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen oder in Werkstätten verfügbar sein.

Seit November 2019 liegen die maximalen Fördersummen für LHLF bei 3.600 Euro der System- und Einbaukosten und für SHLF bei 4.800 Euro. Weiterhin gilt zusätzlich in al-len Gewichtsbereichen eine maximale Förderquote von 80 %. Es besteht die theoreti-sche Möglichkeit der Aufstockung der Förderung auf 95 % (wenn die Bundesländer sol-che Programme auflegen).



Veröffentlichungen im Bundesanzeiger

3. Aufruf LHLF

3. Aufruf SHLF



Förderportal easy-Online

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Förderabwicklung

Zuständig ist die BAV, welche ebenfalls eine Hotline unter der Tel.-Nr. +49 (0)4941 602-788 und eine Service-E-Mail (Diesel-HWNR@bav.bund.de) anbietet.

Zitat: "Der Projektträger leistet auf Wunsch vorab eine allgemeine Beratung der Antragsteller und übermittelt seine Einschätzung zur Konformität der Antragsentwürfe mit den Anforderungen der Förderrichtlinie unverzüglich."



 Ansprechpartner

Norbert Günther

Beratungsstelle für Innovation und Technologie

Tel. 0381 4549-163

Fax 0381 4549-167

guenther.norbert--at--hwk-omv.de