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Für das Schuljahr 2018/2019 Antragsstellung ausnahmsweise bis 31.01.2019!Neue Zuschuss-Richtlinie für Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Kraft getreten

Am 01.09.2018 ist die „Zweite Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ in Kraft getreten.



Die neue Zuschussregelung richtet sich an Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Wohnort und einem Ausbildungsverhältnis in Mecklenburg-Vorpommern (MV) sowie deren Ausbildungsvergütung regelmäßig nicht über 600 Euro brutto beträgt, die eine Landesfachklasse oder eine überregionale Fachklasse in MV oder eine länderübergreifende Fachklasse in anderen Bundesländern besuchen und denen der tägliche Weg zur Schule nicht zuzumuten ist und daher am Beschulungsort untergebracht werden müssen. Eine auswärtige Unterkunft ist notwendig, wenn die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und beruflicher Schule und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Wege- und Wartezeiten mehr als drei Stunden beträgt. Im Weiteren wird der regelmäßige Besuch der zuständigen beruflichen Schule vorausgesetzt.

Der Landeszuschuss beträgt für die notwendige auswärtige Unterkunft pauschal 350 Euro je Schuljahr und zu den Fahrtkosten der Hin- und Rückfahrten für die kürzeste Strecke vom Ausbildungs- oder Wohnort zur beruflichen Schule 280 Euro je Schuljahr bei einer Strecke bis 300 Kilometer und 560 Euro je Schuljahr bei einer Strecke über 300 Kilometer.

Schülerinnen und Schüler können beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen Antrag auf einen Zuschuss für ein Schuljahr stellen. Im darauffolgenden Schuljahr muss ein neuer Antrag gestellt werden. Für das Schuljahr 2018/2019 sind der Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ausnahmsweise spätestens bis zum 31. Januar 2019 einzureichen, in den darauffolgenden Schuljahren bis zum 30. November des jeweiligen Schuljahres.

Kontakt:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 5 – Schulaufsicht und berufliche Bildung
Werderstraße 124
19055 Schwerin



 Mandy Klaus

0385 588-7663

 m.klaus@bm.mv-regierung.de



Rechtsvorschriften, Anträge und Formulare finden Sie auf den Seiten des Bildungsministeriums MV

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