
MV legt Energiefonds auf
Die Landesregierung will aufgrund der extrem gestiegenen Energiepreise einen mit 1,1 Milliarden Euro ausgestatteten Energiefonds einrichten. 600 Millionen kommen aus den neuen Hilfspaketen des Bundes, 500 Millionen sollen aus dem Land kommen.
Nach Angaben von Ministerpräsidentin Schwesig soll der Härtefallfonds des Landes für existenzielle Notlagen von bisher 30 Millionen auf 100 Millionen Euro erhöht werden. Der Härtefallfonds soll vor allem für energieintensive kleine und mittlere Unternehmen sowie für Stadtwerke, Schulen, Hochschulen, soziale und kulturelle Einrichtungen zur Verfügung stehen. Einzelheiten zu den Antragsverfahren sind noch nicht bekannt.
800 Millionen Euro des Energiefonds sollen für Zukunftsinvestitionen geplant sein. Dazu zählen die Umstellung der Häfen und Infrastruktur auf die künftige Energieversorgung. Mit dem Energiefonds wolle das Land die notwendige Kofinanzierung der Bundesvorhaben sicherstellen. Auch soll die Entwicklung der Wasserstofftechnologie vorangetrieben werden.
Geld aus dem Energiefonds des Landes soll auch für die Finanzierung des geplanten Deutschland-Tickets für 49 Euro und für das erweiterte Wohngeld verwendet werden.
Härtefalldarlehen:
Das Land legt zusätzlich ein Programm für Härtefalldarlehen für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler zur Abmilderung besonderer Belastungen wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe auf. Der Bund richtet seine Unterstützungsmaßnahmen bislang vor allem auf die hohen Energie- und Wärmekosten aus. Wir wollen dort unterstützen, wo es bislang noch zu wenig Hilfe für die Wirtschaft gibt. Insbesondere die zum Teil drastisch gestiegenen Preise für Materialen und Rohstoffe sowie allgemeine Störungen von Lieferketten machen den Unternehmen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund sollen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler im Sinne einer nachrangigen beziehungsweise ergänzenden Unterstützung mit Härtefallhilfen zeitlich befristet zur Abmilderung besonderer Belastungen unterstützt werden. Bei Härtefällen aufgrund von besonderen Belastungen aus allgemeinen Lieferkettenstörungen soll darüber hinaus mit Einzelfall-Darlehen eine Liquiditätssicherung ermöglicht werden. Beiden gemeinsam ist, dass es sich um Härtefälle handeln und die Förderung durch das Land subsidiär sein muss. Anträge können ab dem 14. November 2022 gestellt werden.
Bei dem neuen Programm stehen die vom Bund bislang nicht adressierten Material- und Rohstoffpreissteigerungen im Mittelpunkt. Mit den Härtefalldarlehen sollen die kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler im Vollerwerb unterstützt werden, die zusätzlich mit deutlich gestiegenen Rohstoff- und Materialkosten belastet werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Rohstoff- und der Materialaufwand mit überdurchschnittlich hohem Preisanstieg anfällt, der nicht kurzfristig preis- und erlöswirksam weitergegeben werden kann oder konnte.
In solchen Härtefällen sollen Darlehen mit Beträgen zwischen 10.000 Euro und maximal 50 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre, höchstens jedoch 100.000 Euro ausgereicht werden. Diese können flexibel für Betriebsmittel oder Investitionen eingesetzt werden. Auf Wunsch des Unternehmens kann bis zu 12 Monate eine tilgungsfreie Zeit gewährt werden. Die Zuwendung wird für maximal 60 Monate gewährt. Der Zinssatz beträgt für die gesamte Laufzeit 5 Prozent.
Die Anträge für das Programm Härtefalldarlehen sind formgebunden bei PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Werderstraße 74b, 19055 Schwerin (PwC) unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars einzureichen. Die Antragsunterlagen können beim Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern im Internet unter www.lfi-mv.de abgerufen werden.
Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin.
Die finanziellen Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die Härtefalldarlehen zur Unterstützung der Wirtschaft kommen aus dem neuen Härtefallfonds der Landesregierung.