Für ab 2018 erfolgreich geprüfte Meister im Handwerk gibt es jetzt ein "Extra" des Landes.Meister-Extra des Landes
"Meister-Extra" des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern
ln Mecklenburg-Vorpommern kann jeder erfolgreiche Absolvent/Absolventin der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister oder Industriemeister (Anspruchsbegünstigte) das "Meister-Extra" des Wirtschaftsministeriums erhalten. Das Meister-Extra soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Das Meister-Extra schafft einen weiteren Anreiz, sich mit einer Meisterausbildung im Handwerk beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Wer wird gefördert?
Alle Meisterinnen und Meister (Absolventen), die sich mit ihrem Abschluss in die Handwerksrolle eintragen lassen können, d.h. Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister nach Anlage A und B 1 zur Handwerksordnung sowie [einige] Industriemeisterinnen und Industriemeister [... ]
Beschäftigungsort und Hauptwohnsitz der Antragsteller (Absolventen) müssen zum Zeitpunkt der letzten Prüfungsleistung seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern liegen; bei arbeitslosen Absolventen genügt der Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Meisterprüfung muss nicht in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt worden sein.
Auch Bundeswehrangehörige erhalten das Meister-Extra, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, insbesondere müssen Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
Was wird gefördert?
Das "Meister-Extra'' wird einmal pro Person in Höhe von 2.000 Euro für nach dem 01.01.2018 abgeschlossene Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie gezahlt (schriftliche Mitteilung über den erfolgreichen Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens i.S. § 21 Meisterprüfungsverfahrensverordnung als öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsprüfung nach der Handwerksordnung oder nach dem Berufsbildungsgesetz). Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung.
Wie wird gefördert?
Die erfolgreichen Absolventen (Anspruchsbegünstigte) der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister Industriemeister stellen einen formgebundenen Antrag (Formular online) bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer in Mecklenburg-Vorpommern, bei der sie ihre Prüfung abgelegt haben.
Haben die Absolventen ihre Prüfung außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgelegt, wenden sie sich an die für ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer.
Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach bestandener Meisterprüfung gestellt werden (Ausschlussfrist).
Das "Meister-Extra" ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern