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Luxemburg - Neuerungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern sowie beim Einsatz von Subunternehmern

Das Gewerbeaufsichtsamt in Luxemburg (ITM) hat zusätzliche Vorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern erlassen. Gleichzeitig wurde damit auch das Formular „Meldung zur Entsendung von Arbeitnehmern“ (MEA) geändert, das auf der Internetseite der ITM heruntergeladen werden kann.

www.itm.lu

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Folgende Punkte müssen ab sofort zusätzlich berücksichtigt werden:

  • Arbeitsfähigkeitsbescheinigung - Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitnehmer, der nach Luxemburg entsendet wird, bei Baustellenkontrollen eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung eines Arbeitsmediziners oder Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) vorweisen. Die Bescheinigung kann auch von deutschen Arbeitsmedizinern bzw. AMD ausgestellt werden.
  • Einsatz durch/von Nachunternehmer/n Sofern Nachunternehmer in Luxemburg tätig werden, müssen diese die Kontaktdaten des Generalunternehmers in der MEA angeben. Sofern ein Generalunternehmer Nachunternehmer für Arbeiten in Luxemburg beauftragt, sind die Kontaktdaten der Nachunternehmer in der MEA anzugeben. Zusätzlich müssen beide Parteien eine Kopie des Werkvertrags zwischen Generalunternehmer und Nachunternehmer auf den Baustellen in Luxemburg mitführen.

Quelle: HWK Koblenz