
Land passt seine Schutz-Maßnahmen an das Infektionsschutzgesetz des Bundes an
Was jetzt in MV gilt
Die Schutzmaßnahmen in MV
1. Es bleibt bei den vom MV-Gipfel am 16.4. beschlossenen starken landesweiten Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern.
- Kontaktbeschränkungen (Maximal ein Haushalt plus eine Person, dazugehörige Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt)
- Schließung der Kitas und Schulen bis auf eine Notbetreuung für Klasse 1-6 und in der Kita
- Schließung des Einzelhandels bis auf Grundversorgung
- Schließung körpernaher Dienstleistungen bis auf Friseure
2. Hinzu kommen künftig zusätzliche Regeln des Bundes nach dem Infektionsschutzgesetz
- Ausgangsbeschränkungen in allen Kreisen und kreisfreien Städten über bei einer Inzidenz über 100 (gelten von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr, zwischen 22.00 Uhr und 0.00 Uhr sind Spaziergänge oder Joggen allein weiter möglich)
- In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 müssen die Baumärkte geschlossen werden. Dabei ist in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 100 bis 150 das Einkaufen mit Termin und Test im Baumarkt weiter möglich.
- Verschärfte Quadratmeterbegrenzung im Einzelhandel in Kreisen und kreisfreien Städten über 100 (1 Kundin/Kunde pro 20 qm bis 800 qm, 1 Kundin/1 Kunde pro 40 qm über 800 qm)
- Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen in Kreisen und kreisfreien Städten über 100 nur nach Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Test besucht werden (ausgenommen Kinder bis 6 Jahre).
Dabei gilt der Mechanismus: 3 Tage über 100 – Einführung der zusätzlichen Schutzmaßnahmen, 5 Tage unter 100 - Lockerung der zusätzlichen Schutzmaßnahmen am jeweils übernächsten Tag
Außerdem ist das neue Bundesinfektionsschutzgesetz mit folgenden zusätzlichen Schutzmaßnahmen verbunden
- FFP 2-Maskenpflicht im ÖPNV und beim Friseur (wird landesweit eingeführt)
- Zusätzliche Kinderkrankentage (von 20 auf 30, bzw. von 30 auf 60 für Alleinerziehende)
- Verschärfte Home-Office-Pflicht und Testangebotspflicht in Unternehmen
- Testpflicht in Schulen
An zwei Stellen planen wir – entsprechend der Bundesregeln – Erleichterungen für MV
- Beisetzungen sind künftig mit bis zu 30 Personen möglich (bisher 20)
- Kinder- und Jugendsport ist im Freien und kontaktfrei mit bis zu 5 Personen bis 14 Jahre plus eine Anleitungsperson (diese mit Test) möglich