Betriebsführung - FörderprogrammeKlimaschutz/Energie

Wer und was wird gefördert? Wie läuft die Antragstellung ab? Und wie hoch sind die möglichen Zuschüsse? Auf dieser Seite informieren wir zu den wichtigsten Förderprogrammen für Handwerksbetriebe aus den Bereichen Betriebswirtschaft und Existenzgründung.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

nach­haltige Verringerung von Treibhaus­gasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissions­situationen durch

  • Steigerung der Energie­effizienz sowie
  • Entwicklung oder Errichtung von intelligenten  Energie­systemen und Energie­speicherung

z.B.

  • investive Vorhaben zur Energie­einsparung und zur Verbesserung der Energie­effizienz, die über den gesetzlichen hinausgehen
  • investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energie­systeme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikations­systeme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Demonstrations­vorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhaus­gasemissionen
  • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
  • Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung

  • min. 20.000 EUR zuwendungsfähige Ausgaben
  • Förderhöhe je nach Fördertatbestand 30 %, 35 % oder 40 %
  • Anteilfinanzierung in der Regel bis zu 30 %
  • Erhöhung der Fördersätze durch einzelne Boni möglich (bis zu 70 %)

Antragstellung: LFI

alle Investoren von  Nichtwohngebäuden

  • BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle; Anlagentechnik (außer Heizung); Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik); Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz; Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen
  • KfW: Solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, Wasserstofffähige Heizungen, Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Anschluss an ein Gebäudenetz, Anschluss an ein Wärmenetz

  • Grundfördersatz: 15 oder 30 % je nach Maßnahmen
  • Erhöhung der Fördersätze durch einzelne Boni möglich

Antragstellung: BAFA und KfW

Link zum Programm BAFA / KfW

Unternehmen

  • hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe einschließlich Frequenzumrichter
  • hocheffiziente elektrisch angetriebene Pumpen (einschließlich Frequenzumrichter) zum Transport von Flüssigkeiten
  • hocheffiziente Ventilatoren einschließlich Frequenzumrichter
  • hocheffiziente Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Wärmeüberträger, die zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen oder zur Wärmerückgewinnung an Bestandsanlagen eingesetzt werden.
  • Frequenzumrichter zur Nachrüstung von bereits im Unternehmen vorhandenen Elektromotoren, Antrieben, Pumpen und Ventilatoren.
  • thermische Isolierung/ Wärmedämmung für Bestandsanlagen

  • kleine Unternehmen: 25 %
  • mittlere Unternehmen: 20 %
  • mind. 2.000 Euro Investition pro Maßnahme
  • max. 200.000 Euro Zuschuss

Antragstellung: BAFA

Unternehmen

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung,
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden.
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie,
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/ Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.

  • kleine Unternehmen: 60 %
  • mittlere Unternehmen: 50 %
  • max. 20.000.000 Euro Zuschuss

Antragstellung: BAFA

Unternehmen

  • Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software).
  • Sensoren und von Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie zur Erfassung sonstiger für den Energiebedarf relevanter Größen zwecks einer Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem.
  • Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck in der Reduktion des Energiebedarfs liegt.

  • kleine Unternehmen: 45 %
  • mittlere Unternehmen: 35 %
  • max. 20.000.000 Euro Zuschuss

Antragstellung: BAFA

KMU

  • elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Spritzgießmaschinen
  • Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen
  • Kinoprojektoren
  • handgeführte elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

  • kleine Unternehmen: 15 %
  • mittlere Unternehmen: 10 %
  • mind. 10.000 Euro Investition pro Maßnahme
  • max. 20.000 Euro Zuschuss

Antragstellung: BAFA

Unternehmen

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und/oder Ressourceneinsparungen führen.
  • Maßnahmen zur Nutzung von Prozessabwärme
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese Anlagen eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
  • Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess.
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen.

  • kleine Unternehmen: 45 %
  • mittlere Unternehmen: 35 %
  • Dekarbonisierungsbonus: bis zu 10 %
  • max. 20.000.000 Euro Zuschuss

Antragstellung: BAFA

kleine Unternehmen

  • Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen.
  • Ebenfalls die Umrüstung dieser genannten Anlagen.

  • kleine Unternehmen: 33 %
  • mind. 2.000 Euro Investition
  • max. 200.000 Euro Zuschuss

Antragstellung: BAFA