Handwerkskammern lehnen Tourismusgesetzentwurf ab

Die Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern lehnen den Entwurf des Tourismusgesetzes MV entschieden ab.
Die Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern lehnen den Entwurf des Tourismusgesetzes MV entschieden ab.
Seit langem sprechen sich die Handwerkskammern vehement gegen eine weitere Abgabe durch die Unternehmen des Bundeslandes aus.
„Eine Tourismusabgabe würde für die ortansässigen Unternehmen neben der Gewerbesteuer eine zweite Abgabe auf kommunaler Ebene bedeuten! Diese finanziellen Mehrbelastungen würden konträr zu möglichen Investitionen wirken – beispielsweise für Umrüstungen im Rahmen der Energie- und Klimawende. Schon jetzt erbringen die Handwerksunternehmen in den Regionen mit den höchsten Anteil an Gemeindesteuern – wie der Gewerbe- und Grundsteuer, die in die Haushalte der Kommunen fließen.“
Eine Tourismusabgabe wäre wie eine weitere verdeckte „Steuer“ zu werten, so Hochschild, und deshalb völlig inakzeptabel.
Hinsichtlich des Zukunftsfeldes "Infrastruktur und Mobilität" werden im Gesetzentwurf Förderungen – wie beispielsweise für eine nachhaltige und vernetzte Tourismusmobilität bis zu neuen Lösungen der touristischen und digitalen Infrastruktur als Schlüsselmaßnahmen - angedacht. Dabei ist nicht ersichtlich, welchen mittelbaren bzw. unmittelbaren Nutzen, die Abgabenschuldner (Unternehmen) hieraus ziehen sollten, denn dies wäre eine Voraussetzung für eine zusätzliche Abgabe.
Festzustellen ist zudem, dass mit den geplanten Destinationen eine völlig neue Verwaltungsstruktur aufgebaut werden würde, die von den kommunalen Verwaltungsstrukturen deutlich abweicht. Diese Strukturen würden zusätzliche Kosten bedeuten und zusätzliches Personal erfordern.
Der Erhebungsauswand wäre hoch. Somit würde die Bürokratie weiter aufgebläht, die den Versprechen von geplanter Deregulierung und Bürokratieabbau entgegenstehen.