Handwerkskammern begrüßen Beschluss Novellierte Landesbauordnung

Kleine Bauvorlageberechtigung stärkt Meisterbetriebe der Baubranche
Die Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern begrüßen den Beschluss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern zur novellierten Landesbauordnung. Dazu Präsident Axel Hochschild, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in MV:
„Damit wurde ebenfalls die Kleine Bauvorlageberechtigung beschlossen. Ein Handwerksmeister - beispielsweise aus dem Mauer- und- Betonbauer- sowie Zimmererhandwerk - darf nun ein Gebäude planen, konzipieren, das Vorhaben der Baubehörde vorlegen und dann errichten. Damit werden die Meisterbetriebe aus dem Bauhandwerk gestärkt. Die Landesregierung gibt somit ein deutliches Signal für die Anerkennung und Stärkung der Meisterqualifikation im Handwerk. Zugleich ist dies ein Schritt in Richtung Bürokratieabbau.“
Nach den Worten von Präsident Hochschild wird mit der Einführung der Kleinen Bauvorlageberechtigung einem Standortnachteil in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber anderen Bundesländern wie dem angrenzenden Schleswig-Holstein entgegengewirkt.
Die Handwerkskammern und der Bauverband des Landes haben seit Jahren die Einführung der Kleinen Bauvorlageberechtigung in Mecklenburg-Vorpommern für die Gebäudeklassen 1 und 2 gefordert.