
Handwerk auch in der Krise weiterhin tätigHandwerksbetriebe von Beschränkungen vorerst nicht betroffen
Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Chefs der Bundesländer
Am 16.03.2020 hat die Bundesregierung den Ländern die Schließung einer Vielzahl von Geschäften vorgeschlagen. Die Landesregierung wird die Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus umsetzen. Das gab Manuela Schwesig (SPD) nach einer Sitzung des Krisenstabes in Schwerin bekannt.
Die Regelungen sollen in den kommenden Tagen in Kraft treten.
Betroffen von der Schließung sind in erster Linie Mode- und Elektrogeschäfte, Einkaufscenter, Parfümerien, Geschenkartikel-Läden sowie Theater, Museen, Kinos, Zoos und Einrichtungen zur Freizeitgestaltung. Baumärkte sollen öffnen dürfen, aber mit Zutrittsbeschränkungen. Restaurants dürfen nur noch zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Die Anzahl der Besucher wird reduziert.
Folgende Geschäfte bleiben weiterhin geöffnet:
- Supermärkte
- Lebens- und Futtermittelhändler
- Wochenmärkte
- Lieferdienste
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken
- Poststellen
- Frisöre
- Reinigungen
- Zeitungshändler
- Waschsalons
- Großhandel
Das Handwerk ist vorerst von der Empfehlung der Bundesregierung nicht betroffen.
Wichtige Dokumente und Links
Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Chefs der Bundesländer