Handwerksbetriebe nicht zusätzlich mit Fremdenverkehrsabgabe belasten
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern reagiert mit Unverständnis auf den Vorschlag, eine Tourismusabgabe für regionale Unternehmen einzuführen.
Schon heute haben rund 70 prädikatisiere Kur- und Erholungsorte des Landes die Möglichkeit, einen Teil ihrer Aufwendungen für die touristische Infrastruktur sowie die Tourismuswerbung über Fremdenverkehrsabgaben zu refinanzieren. Dazu der Präsident der Handwerkskammer Axel Hochschild: „Die Erhebung von Fremdenverkehrsabgaben bzw. einer vorgeschlagenen Tourismusabgabe, die von den Unternehmen zu leisten wäre, ist nicht nachzuvollziehen. Es kann nicht sein, dass ohnehin mit vielen Abgaben belastete Unternehmen neben ihrer Gewerbesteuer zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Eine Tourismusabgabe impliziert, dass ortsansässige Unternehmen automatisch vom Tourismus profitieren. Kein Urlauber kauft sich ein Auto am Urlaubsort oder lässt seine Heizung in Stand setzen.“ Wenn Unternehmen Vorteile aus dem Tourismus ziehen, werden die Erlöse schon heute durch die Gewerbesteuer vollumfänglich erfasst. Diese liegt in touristischen Orten schon heute höher als in Umlandgemeinden.
Die Handwerkskammer fordert deshalb die Landesregierung auf, keine gesetzliche Ausweitung der Erhebungsmöglichkeiten der Fremdenverkehrsbeiträge bzw. gesetzlich die Einführung einer Tourismusabgabe vorzunehmen, die weitere Orte berechtigt, diese Abgaben zu erheben.