Härtefalldarlehen zur Abmilderung besonderer Belastungen
Unterstützung wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialien und Rohstoffe
Das Land legt zusätzlich ein Programm für Härtefalldarlehen für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler zur Abmilderung besonderer Belastungen wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe auf.
Zuwendungsempfänger sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) – einschließlich Freiberuflern – mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Zuwendung sind die betriebsnotwendigen Ausgaben der antragsberechtigten Unternehmen und Freiberufler in Höhe von max. 50 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre (bzw. der Dauer der Geschäftstätigkeit bei jungen Unternehmen).
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass der Antragsteller einen Mindestmaterialeinsatz von 20 % aufweist und nachvollziehbar darstellt, dass er durch die drastisch gestiegenen Preise (gemessen am Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte) für Materialien und Rohstoffe (ohne Energie und Brennstoffe) betroffen ist und einen damit einhergehenden erheblichen Rückgang der Gewinnmarge oder einen Rückgang der Gewinnmarge in den negativen Bereich zu verzeichnen hat (besondere Belastung).
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines Darlehens gewährt. Die Höhe des Darlehens entspricht max. 50 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre (bzw. der Dauer der Geschäftstätigkeit bei Unternehmen die zwischen 2019 und 2022 gegründet wurden);
- mindestens 10.000 EUR und höchstens 100.000 EUR
- Laufzeit maximal 60 Monate
- Zinssatz 5 % p.a.
Antragsverfahren
Die Anträge für das Programm Härtefalldarlehen sind formgebunden bei PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Werderstraße 74b, 19055 Schwerin (PwC) unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars einzureichen. Die Antragsunterlagen können beim Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern im Internet unter www.lfi-mv.de abgerufen werden.
Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin.