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Härtefalldarlehen zur Abmilderung besonderer Belastungen

Unterstützung wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialien und Rohstoffe



Das Land legt zusätzlich ein Programm für Härtefalldarlehen für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler zur Abmilderung besonderer Belastungen wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe auf.

Zuwendungs­empfänger sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeit­äquivalente) – einschließlich Freiberuflern – mit Sitz und Betriebs­stätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung sind die betriebs­notwendigen Ausgaben der antrags­berechtigten Unternehmen und Frei­berufler in Höhe von max. 50 % des durch­schnittlichen Jahres­umsatzes der letzten drei Jahre (bzw. der Dauer der Geschäfts­tätigkeit bei jungen Unternehmen).
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass der Antragsteller einen Mindest­material­einsatz von 20 % aufweist und nach­vollziehbar darstellt, dass er durch die drastisch gestiegenen Preise (gemessen am Erzeuger­preis­index gewerblicher Produkte) für Materialien und Rohstoffe (ohne Energie und Brenn­stoffe) betroffen ist und einen damit einher­gehenden erheblichen Rückgang der Gewinnmarge oder einen Rückgang der Gewinnmarge in den negativen Bereich zu verzeichnen hat (besondere Belastung).

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Fest­betrags­finanzierung in Form eines Darlehens gewährt. Die Höhe des Darlehens entspricht max. 50 % des durch­schnittlichen Jahres­umsatzes der letzten drei Jahre (bzw. der Dauer der Geschäfts­tätigkeit bei Unternehmen die zwischen 2019 und 2022 gegründet wurden);

  • mindestens 10.000 EUR und höchstens 100.000 EUR
  • Lauf­zeit maximal 60 Monate
  • Zins­satz 5 % p.a.

Antragsverfahren

Die Anträge für das Programm Härtefalldarlehen sind formgebunden bei PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Werderstraße 74b, 19055 Schwerin (PwC) unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars einzureichen. Die Antragsunterlagen können beim  Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern im Internet unter www.lfi-mv.de abgerufen werden.

Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin.

 

Merkblatt, Antrag, Hinweise

Lfi MV





 

Hotline

Für Unternehmen mit Schwierigkeiten oder auch mit allgemeinen Fragen zur Finanzierung, Fördermittelbeschaffung, Qualifizierung von Beschäftigten oder Organisation der Unternehmensnachfolge steht weiterhin die vom Wirtschaftsministerium bei der GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH) eingerichtete Unternehmens-Hotline 0385/588-5588 bereit.