
Handwerksbetriebe und KMU können derzeit eine Förderung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen beantragen Förderung von Elektro-Nfz für Handwerk und KMU
Förderprogramm zur Anschaffung von Pkw, Leicht- und Sonderfahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb oder Brennstoffzellen, Laufzeit des Förderaufrufs bis 31.03.2021
Online-Seminar zur Beratung von Interessierten am 18.02.2021
das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat einen neuen Aufruf für die „Förderrichtlinie Elektromobilität“ aufgelegt, der vor allem auf gewerblich und kommunal genutzte Leichtfahrzeuge und Pkw zielt und bis Ende März 2021 befristet ist. Die gesamte Förderrichtlinie ist bis Mitte 2024 terminiert. In weiteren Aufrufen werden u. a. zu einem späteren Zeitpunkt auch Elektromobilitätskonzepte gefördert.
In diesem Aufruf werden 20 Millionen Euro für die Neuanschaffung von batterieelektrischen oder mit Wasserstoffantrieb ausgestatteten Pkw (M1) und Leichtfahrzeugen (L2e, L5e, L6e und L7e) und (bestimmten) Sonderfahrzeugen zur Verfügung gestellt. Die Hälfte der Summe ist für Gebietskörperschaften reserviert. Die Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sind explizit ausgeschlossen: Damit sind zulassungsrechtlich als Lkw zugelassene Fahrzeuge aller Gewichtsklassen in diesem Programm nicht förderfähig. Es können ausschließlich Neufahrzeuge gefördert werden.
Das Förderprogramm wird vom „Projektträger Jülich“ abgewickelt. Die Begleitforschung wird von der NOW betreut.
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Online-Veranstaltung
18. Februar 2021
14.00 - 15.00 Uhr
Ansprechpartner
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