Deutschland/EU: Gelangensbestätigung (deutsch/englisch) - Informationen zum Start
Am 1. Oktober 2013 sind in Deutschland neue Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen in Kraft getreten.
Unter Berücksichtigung der Nichtbeanstandungsregelung sind der neue § 17a UStDV und die nun vorliegenden Erlassregelungen erst ab dem 1. Januar 2014 zwingend anzuwenden.
Vor diesem Hintergrund hat die IHK Hannover für inländische Lieferer eine deutsch-englische Sprachfassung zur Information ihrer Geschäftspartner im EU-Ausland erstellt, die hier beigelegt ist. Eine französische Sprachfassung ist in Arbeit.
Quelle: DHKT