Land vereinfacht StundungsverfahrenCorona-Soforthilfen

Schonfrist für Unternehmer: Verlängerte Rückzahlungsfristen für Corona-Hilfen
Nach der Rückforderung millionenschwerer Corona-Hilfen von Unternehmern und den damit verbundenen Protesten der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern (MV) kommt das Land den Betrieben entgegen und vereinfacht das Stundungsverfahren. Zudem wird die Rückzahlungsfrist um mehrere Monate verlängert. Künftig müssen die Unternehmen binnen sechs Monaten zu viel ausgezahlte Corona-Hilfen zurückzahlen. Bislang galt eine Zwei-Monats-Frist.
Stundung bis 24 Monate
Zwei Jahre nach dem Ende der Corona-Pandemie hatte das Land rund 140 Millionen Euro aus verschiedenen Hilfsprogrammen zurückverlangt. Insgesamt seien in 14.065 Fällen Rückforderungen gestellt worden, teilte das Wirtschaftsministerium im Frühjahr mit. Seinerzeit waren mehr als 80.000 Hilfszahlungen aus verschiedenen Programmen an die Unternehmen überwiesen worden. Unternehmen, für die die Rückzahlung jetzt eine „erhebliche Härte“ darstellt oder zu „ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten“ führen würde, gewährt das Land eine Stundung von bis zu 24 Monaten.
Rückzahlungen für 45 Prozent der Fälle
Mit der im März 2020 gestarteten Corona-Soforthilfe hatten Bund und Land nach dem Ausbruch der Pandemie auf Basis von Schätzwerten über Einnahmen und Ausgaben Einmalzahlungen an die Wirtschaft ausgereicht. Mit den Überbrückungshilfen konnte die Wirtschaft einen Teil der Fixkosten bei coronabedingten Umsatzausfällen geltend machen. Insgesamt wurden 1,6 Milliarden Euro an Hilfszahlungen aus verschiedenen Programmen ausgezahlt. Nach den bisher beschiedenen Schlussabrechnungen fordert das Land nun in fast 45 Prozent der Fälle Geld aus mindestens einem Förderprogramm zurück. Manches Unternehmen erhielt zu viel Corona-Soforthilfe, wie sich später bei der Abrechnung herausstellte. Das muss jetzt zurückgezahlt werden, was einige Unternehmen vor Probleme stellt.