Programm wird ausgeweitetBundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Die Bundesregierung will Ausbildungsplätze sichern, die durch die Corona-Pandemie bedroht sind. Dafür wird das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ weiterentwickelt und verlängert. Vorgesehen ist, die Ausbildungsprämien zu verdoppeln. Zudem sollen mehr Unternehmen von den Hilfen profitieren.

Eckpunkte des ausgeweiteten Programms:

  • NEU: Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen
    (1.000 € bei Ausbildungsfortführung trotz Pandemie-Einschränkungen)
  • Verdopplung der Ausbildungsprämien
    (auf 4.000 € bzw. 6.000 €, verlängert bis 2021/2022)
  • Verdopplung der Übernahmeprämie
    (auf 6.000 € für Übernahme von Azubis aus insolventen Betrieben)

Gleichzeitig will die Bundesregierung, dass die Hilfen mehr Unternehmen zugutekommen. Konnten bisher kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern die Ausbildungsprämien beantragen, so sollen es ab dem 1. Juni 2021 Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern sein.

Wie bislang auch geht es um Betriebe, die in erheblichem Umfang durch die Corona-Krise getroffen sind, weil sie beispielsweise Kurzarbeit durchführen müssen oder erhebliche Umsatzeinbußen haben.

Auch die Übernahmeprämie, die für die Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben gezahlt wird, soll verdoppelt werden: Statt wie bisher 3.000 Euro soll diese Prämie künftig 6.000 Euro für jeden Ausbildungsvertrag betragen. Diese können alle Unternehmen erhalten – unabhängig von der Betriebsgröße.

Der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, soll ebenfalls verbessert werden. Zukünftig soll es deshalb nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung geben, sondern auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.

Zusätzlich wird ein Lockdown-II-Sonderzuschuss in Höhe von 1.000 Euro für ausbildende Kleinstunternehmen eingeführt. Dieser greift, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch in geringem Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.

Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Auszubildende in diesem Jahr bei ihrer Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. So erhalten Betriebe Zuschüsse zu den Kosten für externe Vorbereitungslehrgänge. Voraussetzung ist, dass sie ihren Auszubildenden Plätze in solchen – auch digitalen – Lehrgängen zur Verfügung stellen.

Quelle: Die Bundesregierung