Betriebsführung - FörderprogrammeBetriebswirtschaft und Gründung

Wer und was wird gefördert? Wie läuft die Antragstellung ab? Und wie hoch sind die möglichen Zuschüsse? Auf dieser Seite informieren wir zu den wichtigsten Förderprogrammen für Handwerksbetriebe aus den Bereichen Betriebswirtschaft und Existenzgründung.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sach­anlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen)

  • Basisfördersätze richten sich nach Unternehmensgröße und Investitionsstandort (10 - 35 %)
  • Erhöhung durch Erfüllung besonderer Kriterien
  • mind. 50.000 Euro Investition

Antragstellung: LFI

  • Kleinstunternehmen des Handwerks mit weniger als 10 Mitarbeitern
  • außerhalb  von Ober- und Mittelzentren

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
  • z.B.: Baukosten, Hebebühnen, Holzbearbeitungsmaschinen, Erstausstattung an Computer-Hardware und Software, Innenausstattungen wie Mobiliar, Büroeinrichtungen, Verkaufstresen, Kühlzelle

  • Bestehende Unternehmen: bis zu 30 %
  • Existenzgründer einschließlich einer damit verbundenen Unternehmensnachfolge: 35 %
  • mind. 10.000 Euro Investition

Antragstellung: StALU

Existenzgründer, die Arbeitslosengeld beziehen

Unterstützung zum Lebensunterhalt und soziale Absicherung beim Start in eine Selbstständigkeit

  • Phase 1: 6 Monate Zuschuss in Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds plus zusätzlich 300 Euro
  • Phase 2: 9 Monate Zuschuss von 300 Euro

Antragstellung: Agentur für Arbeit

Hand­werks- oder Industrie­meister oder Personen­kreis des § 7 Absatz der Hand­werks­ordnung oder Aus­nahme­bewilligung der Hand­werks­kammer

erst­malige Existenz­gründung durch Betriebs­übernahme/Neu­gründung oder tätige Betei­ligung in Voll­existenz in einem Hand­werk nach Anlage A oder Anlage B1 der Hand­werks­ordnung

  • Basis­förderung: 7.500 Euro
  • Arbeits­platz­förderung: 2.500 Euro

Antragstellung: LFI

Existenzgründer, die Bürgergeld beziehen

Unterstützung zum Lebensunterhalt beim Start in eine Selbstständigkeit

  • Höhe in Abhängigkeit von persönlichen Lebensumständen
  • max. 24 Monate

Antragstellung: Agentur für Arbeit

Unternehmensgründer mit fachlicher und kaufmännischer Eignung

Beihilfen zum Lebensunterhalt für Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt in und nach der Gründungsphase in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft

  • monatl. 1.200 Euro
  • max. 18 Monaten
  • zusätzl. Kinderzuschlag, 100 Euro je unterhaltsberechtigtem Kind und Monat

Antragstellung: GSA

Existenzgründer, die Arbeitslosen- oder Bürgergeld beziehen

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Qualifizierung oder Coaching)

Keine Kosten mit Bewilligungsbescheid

Antragstellung: Agentur für Arbeit

Existenzgründer

Maßnahmen grundlegender betriebswirtschaftlicher Qualifizierung sowie Beratung und Begleitung von beabsichtigten Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen

  • bis zu 80 %
  • Qualifizierung: max. 436 Euro
  • Beratung und Begleitung: max. 556 Euro pro Tag

Antragstellung: GSA

KMU der gewerblichen Wirtschaft

qualifizierte Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

  • bis zu 80 % (M-V)
  • max. 2.800 Euro (M-V)

Antragstellung: BAFA