Betriebsführung - FörderprogrammeBeratung und Qualifizierung

Wer und was wird gefördert? Wie läuft die Antragstellung ab? Und wie hoch sind die möglichen Zuschüsse? Auf dieser Seite informieren wir zu den wichtigsten Förderprogrammen für Handwerksbetriebe aus den Bereichen Betriebswirtschaft und Existenzgründung.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigten

externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen (von der Potenzialanalyse bis zur Marktreife der Innovation)

  • bis zu 50 % der externen Beratungsleistungen
  • Potenzialanalyse max. 5.500 Euro
  • Realisierungskonzept max. 13.750 Euro

Antragstellung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigten

Beratungsleistungen in fünf Modulen: „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit”, „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung”

50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro

Antragstellung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

KMU

externe Beratungsleistungen durch autorisierte Coaches zu passgenauen Lösungen für personalpolitische und arbeitsorganisatorische Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation

  • bis zu 80 % der externen Beratungsleistungen
  • bei max. 12 Beratertagen á 1.200 Euro netto

Antragstellung: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See über das Förderportal Z-EU-S

Unternehmen in M-V

individuelle Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen

  • 50 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten
  • max. 3.000 Euro je Bildungsscheck

Antragstellung: GSA

  • Solo-Selbstständige
  • seit mindestens zwei Jahren am Markt

  • Passgenaue Qualifizierungen und Weiterbildungen mit Mindestdauer von 20 Stunden
  • z.B. betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten und methodisches Wissen oder berufsspezifische fachliche Kompetenzen

  • 90 % der Qualifizierungskosten
  • max. 4.500 Euro

Antragstellung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales