Wer einen neuen Boiler bekommt, muss dafür sorgen, dass der alte fachgerecht entsorgt wird.
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Wer einen neuen Boiler bekommt, muss dafür sorgen, dass der alte fachgerecht entsorgt wird.

Alte Boiler richtig entsorgen

Hinweise zur umweltgerechten Entsorgung von Boilern und Warmwasserspeichern nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Wer einen Boiler oder Warmwasserspeicher ausbaut, muss diesen fachgerecht entsorgen. Alte Geräte gehören laut dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) auf den Wertstoffhof oder in eine Recyclinganlage für Wärmeüberträger.

Sachgemäße Entsorgung von Boilern und Warmwasserspeichern

Alte Boiler und Warmwasserspeicher werden in der Regel illegal entsorgt und heizen somit massiv die Klimakrise an. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter Handwerkskammern, öffentlich-rechtlichen Entsorgern, Recyclingunternehmen, Behörden und Verbänden. Etwa die Hälfte der bei Sanierungen ausgebauten Boiler enthalten noch immer FCKW. Werden diese Geräte statt in Spezialanlagen illegal entsorgt, gelangen die hochgradig klimaschädlichen und ozonschichtzerstörenden Stoffe in die Atmosphäre. Die Entsorgung von Boilern und Warmwasserspeichern fällt unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Das heißt, die Altgeräte müssen bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bzw. zugelassenen Entsorgungsunternehmen abgegeben werden.

Die Entsorgung über Schrottplätze oder Metallverwertungsanlagen ist nicht erlaubt. Eine fachgerechte Entsorgung ist wichtig, da bis Mitte der 90er Jahre für die Herstellung der Isolierungen dieser Geräte das hoch klimaschädliche Treibhausgas FCKW verwendet wurde. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig die Umweltbehörden hier genauer hinschauen werden.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

 

Hinweise zur Novellierung



Ansprechpartner

Norbert Günther

Beratungsstelle für Innovation und Technologie

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