
Änderungen 2025
Die E-Rechnung wird Pflicht mehr lesen
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. E-Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. ZUGFeRD und X-Rechnung sind die in Deutschland üblichen Dateiformate, die alle Voraussetzungen erfüllen. Einfache PDF-Rechnungen entsprechen nicht den Anforderungen. Der Druck auf die Betriebe steigt: Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro dann auch selbst E-Rechnungen für Geschäfte im B2B-Bereich ausstellen können. Ab 2028 gilt diese Verpflichtung für alle Unternehmen im B2B-Bereich, unabhängig vom Umsatz. Die Einführung der E-Rechnung soll Prozesse automatisieren und effizienter gestalten sowie den Papierverbrauch senken.
Kranken- und Pflegebeitrag
Versicherte und Arbeitgeber werden im neuen Jahr spürbar mehr Geld für die Krankenkasse und Pflegeversicherung bezahlen müssen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt im Jahr 2025 von 1,7 Prozent um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2025 um 0,2 Punkte an. Er liegt damit bundeseinheitlich bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen – das gilt zumindest für Versicherte, die ein Kind haben.
Änderung beim gesetzlichem Mindestlohn ab 2025
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 12,82 Euro pro Stunde. Die Erhöhung geht auf eine Empfehlung der Mindestlohnkommission zurück. Wichtig für Arbeitgeber: Sie müssen jetzt prüfen, ob der neue Mindestlohn eingehalten wird und ob Arbeitsverträge angepasst werden müssen.
Mindestausbildungsvergütung steigt mehr lesen
Für Azubis, die ihre Ausbildung im kommenden Jahr beginnen, gelten folgende Mindestbeträge: Im ersten Lehrjahr müssen die Auszubildenden mit mindestens 682 Euro monatlich vergütet werden. Im zweiten Jahr gibt es für die Azubis, die 2025 ihre Lehre begonnen haben, dann mindestens 805 Euro, im dritten Jahr 921 Euro. Wer eine 3,5-jährige Ausbildung absolviert, muss im letzten Jahr mindestens 955 Euro monatlich bekommen. Ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, ist mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Tariferhöhungen 2025
In einigen Handwerksbranchen müssen sich Arbeitgeber auf höhere Löhne einstellen – das geht aus den jüngeren Tarifverhandlungen hervor. Im Bauhauptgewerbe etwa steigen die Löhne und Gehälter ab April 2025 um 4,2 Prozent im Westen und fünf Prozent im Osten. In der 1. Lohngruppe erfolgt die Erhöhung bundeseinheitlich in Höhe von fünf Prozent.
Auch im Elektrohandwerk gibt es Anpassungen: Der Branchenmindestlohn wird auf 14,41 Euro angehoben.
Im Dachdeckerhandwerk liegt der Mindestlohn für ungelernte Kräfte ab 2025 bei 14,35 Euro, während gelernte Arbeitnehmer mindestens 16 Euro erhalten müssen. Deutlich mehr gibt es für tariflich Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk: Ihr Stundenlohn soll zunächst im Dezember 2024 auf 21,92 Euro steigen und im Oktober 2025 erneut auf 22,51 Euro klettern. Diese Anpassungen sind allerdings noch nicht endgültig, da die zuständigen Gremien der Tarifvertragsparteien ihre Zustimmung noch erteilen müssen.
Das gilt ebenso im Gebäudereiniger-Handwerk: Hier soll der Mindestlohn ab Januar auf 14,25 Euro erhöht werden, während Glas- und Fassadenreiniger mit mindestens 17,65 Euro rechnen können.
Begabtenförderung steigt 2025
Ab Januar 2025 steigen die Fördersätze sowohl für das Aufstiegs- als auch das Weiterbildungsstipendium. Stipendiaten können künftig jährlich bis zu 3.045 Euro erhalten – ein Anstieg gegenüber dem bisherigen Höchstsatz von 8.700 Euro auf nun maximal 9.135 Euro über drei Jahre. Gefördert werden anspruchsvolle, meist berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungen. Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem besonders guten Ausbildungsabschluss oder einer erfolgreichen Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb. Die verbesserten Förderbedingungen gelten auch für bereits laufende Stipendien.
Pflichten für Kaminbesitzer
Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2024 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Konkret heißt das: Sie dürfen nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Ob die Feuerstätte die geforderten Grenzwerte einhält, kann beim Bezirksschornsteinfeger erfragt werden. Er kann auch über Ausnahmen von der Sanierungspflicht informieren.
Abschaffung der Doppelprüfung im Kfz-Gewerbe
Der Bundesrat hat die Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten in der technischen Fahrzeugüberwachung beschlossen. Nach über zehn Jahren Einsatz für die Abschaffung sei dieser Beschluss ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung. Konkret soll die jährliche Eichpflicht für Druckbarometer entfallen. Spätestens ab April 2025 sei mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung nur noch eine regelmäßige Kalibrierung der Druckmanometer – gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung – erforderlich.
Tierhaltungskennzeichnung
Fleischer müssen künftig frisches Schweinefleisch mit einer verbindlichen Haltungskennzeichnung versehen, die fünf Stufen von Stallhaltung bis Bio umfasst. Bei unverpacktem Fleisch erfolgt die Kennzeichnung über Schilder an der Theke. Während für inländisches Fleisch keine Genehmigung erforderlich ist, braucht importiertes Fleisch eine gesonderte Zulassung. Kleine Betriebe haben bis August 2025 Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Dies bedeutet zusätzlichen bürokratischen Aufwand und Kosten, was gerade für kleinere Fleischereien eine Herausforderung darstellt.
Passfotos
Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passfotos für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen akzeptiert. Dabei müssen die Fotos direkt vom Fotografen über eine sichere Verbindung an die zuständigen Behörden, wie das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde, übermittelt werden. Ausgedruckte Passfotos werden dann nicht mehr zulässig sein. Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, werden Fotostudios und Fotografen eine Lösung anbieten, bei der das Foto digital erfasst und sicher gespeichert wird. In vielen Fällen kann das Foto dann über einen QR-Code direkt an die Behörde übermittelt werden.
Kleinunternehmerregelung
Mit der Reform der Kleinunternehmerregelung werden die Umsatzgrenzen für die Umsatzsteuerbefreiung ab dem 1. Januar 2025 angehoben. Der Gesamtumsatz im Vorjahr darf dann bis zu 25.000 Euro betragen (bisher 22.000 Euro), und für das laufende Jahr steigt die Grenze für den Umsatz auf 100.000 Euro statt der bisherigen 50.000 Euro (§ 19 Abs. 1 UStG-E).
Kassensysteme
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen ihre elektronischen Kassensysteme ans Finanzamt melden. Die Frist für Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, endet am 31. Juli 2025. Für alle Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 erworben oder außer Betrieb genommen werden, muss die Meldung innerhalb eines Monats erfolgen.
Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen
Kleine Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 kWp sind bei Einfamilienhäusern bereits seit einigen Jahren steuerbefreit. Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien galt bisher eine Obergrenze von 15 kWp pro Wohneinheit oder Gewerbeeinheit. Ab dem 1. Januar 2025 wird diese Grenze auf alle Gebäudetypen ausgeweitet, sodass die 30 kWp Steuerbefreiung nun auch für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien gilt.
Diese Regelung betrifft Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Wie bisher bleibt die Höchstgrenze von 100 kWp für jeden Steuerpflichtigen oder Mitunternehmer bestehen.
CO2-Preis steigt - Tanken und Heizen wird teurer
Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus. Der CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß verringern und dabei helfen, die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.
Bundestagswahl 2025
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag soll als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden. Voraussetzung für diesen Termin war die gescheiterte Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz vom 16. Dezember 2024, der diese und vorgezogene Neuwahlen nach dem Bruch der Ampelkoalition am 6. November 2024 angekündigt hatte. Als Termin für eine turnusmäßige Wahl war der 28. September 2025 festgelegt.
Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde eine Verkürzung der Aufbewahrungsfrist nach § 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Buchungsbelege) beschlossen. Buchungsbelege müssen ab dem Jahr 2025 nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Buchungsbeleg entstanden ist.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf Webseiten. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen diese ab dann barrierefrei gestaltet sein. Für Handwerksbetriebe gilt das, wenn sie über ihre Webseite Produkte verkaufen – etwa ein Friseursalon, auf dessen Webseite Kunden Haarpflegeprodukte kaufen können. Wichtig: Es muss zum Abschluss kommen. Außerdem: Es geht um Produkte, nicht um reine Dienstleistungen. Bei elektronischen Dienstleistungen greift die Regelung erst, wenn das Unternehmen mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt oder einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro erzielt.
Grundsteuer-Reform startet
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen Finanzmodell erhoben. Diese Reform war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht das bisherige System als verfassungswidrig eingestuft hatte. Entscheidend für die individuelle Steuerlast wird künftig die Nachbarschaft der Immobilie sein. Hat sie in den vergangenen Jahrzehnten eher einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die Steuer steigen. Das gilt vor allem für boomende Gemeinden und Städte. In eher strukturschwachen Gebieten könnte es dagegen in Zukunft günstiger werden.
EU-einheitliches Ladekabel kommt
Eine EU-Richtlinie soll dem Kabelchaos und Elektroschrott ein Ende bereiten. Ab 2025 gibt es nur noch einen Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird Pflicht. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026.
Änderungen 2025 bei der Postzustellung
Das neue Postgesetz sieht vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen: 95 Prozent der Sendungen müssen dann innerhalb von drei Tagen zugestellt werden statt wie bisher in zwei Tagen. Auf dieser Grundlage plant die Post betriebliche Anpassungen, um die Briefzustellung effizienter zu gestalten. Zudem steigt das Porto für Standardbriefe auf 95 Cent, für Postkarten auf 85 Cent. Auch die Preise für andere Sendungen erhöhen sich: Kompaktbriefe kosten künftig 1,10 Euro, Großbriefe 1,80 Euro, und Maxibriefe 2,90 Euro. Auch internationale Briefe und Pakete für Privatkunden werden teurer. So kostet der Versand eines Pakets bis fünf Kilogramm künftig 7,69 Euro statt 6,99 Euro.
Support-Ende für Windows 10 und Microsoft Office
Microsoft will Nutzer von Windows 10 ab dem 14. Oktober 2025 nicht mehr mit kostenlosen Updates versorgen. Zwar können Nutzer auch danach noch kostenpflichtige Updates beziehen, doch die Botschaft ist klar – Microsoft möchte seine Kundschaft auf Windows 11 umstellen. Gleichzeitig endet auch der Support für Microsoft Office 2016 und 2019. Diese Versionen sind laut einer Studie von Intra2net vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen noch weit verbreitet. Mit dem Support-Ende steigt das Risiko von Sicherheitslücken deutlich an. Angreifer könnten diese Schwachstellen gezielt ausnutzen.
TÜV-Plakette
Ab 2025 haben TÜV-Plaketten eine neue Farbe. Fahrzeuge, die derzeit eine grüne Plakette haben, müssen im kommenden Jahr zur Hauptuntersuchung. Nach bestandener Prüfung erhalten sie dann die blaue Plakette. Dieser Farbwechsel soll helfen, die Fristen der Untersuchungen besser im Blick zu behalten und sowohl Autofahrern als auch Prüfstellen schnell anzuzeigen, wann die nächste Prüfung fällig ist.
Führerschein-Umtausch für weitere Jahrgänge
Bis 2033 müssen rund 43 Millionen Deutsche ihren alten Führerschein gegen das neue einheitliche EU-Dokument im Plastikkartenformat tauschen. Der Umtausch erfolgt schrittweise, abhängig vom Geburtsjahrgang. Als Nächstes sind die Jahrgänge 1971 und später dran: Ihre rosa oder grauen Papier-Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2025 in das Scheckkartenformat umgetauscht werden. Alte Scheckkartenführerscheine dürfen noch bis 2026 behalten werden.
Elektronische Patientenakte kommt
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt und soll die alte Zettelwirtschaft beenden und alle Patientendaten, die an verschiedenen Orten abgelegt sind, digital zusammentragen. Dadurch sollen Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen besser vernetzt werden und schnelleren Zugriff auf relevante Daten erhalten. Außerdem sollen Wissenschaft und Forschung die Daten leichter nutzen können. Die ePA wird zunächst in zwei Modellregionen ausgerollt, ab Anfang März 2025 soll sie dann für alle deutschlandweit nutzbar sein.