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+++ Die Handwerkskammer gilt nicht als Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Regelung zur E-Rechnungspflicht. Daher erfolgt der Versand von Beitrags- und Gebührenbescheiden sowie von Rechnungen weiterhin per Post. +++

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E-Rechnung

Ab 01.01.2025 Pflicht für ALLE BetriebeE-Rechnung im Handwerk


Aufbau einer Fachkräfte-Service-Zentrale

Bewerbungen bis 31. März Unternehmer des Jahres 2025 gesucht

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