Schuelerpraktikum-Neon

120 Euro pro Woche für dein Praktikum in den Ferien

Entdecke Deine Zukunft im Handwerk: Ferienpraktikum für Schüler mit attraktiver Prämie!

Bist du bereit für ein spannendes Abenteuer in den Ferien? Möchtest du herausfinden, welcher Beruf im Handwerk zu dir passt? Dann ist ein Ferienpraktikum genau das Richtige für dich!

Warum ein Ferienpraktikum im Handwerk?

  • Erlebe die Praxis hautnah: Tauche ein in die faszinierende Welt des Handwerks und sammle wertvolle Erfahrungen direkt vor Ort.
  • Berufsorientierung: Finde heraus, welcher Handwerksberuf dir liegt und welche Fähigkeiten du mitbringst.
  • Attraktive Prämie: Als Dankeschön für dein Engagement erhältst du 120 Euro pro Woche (für max. 3 Wochen/Jahr) – denn wir schätzen deine Zeit und deinen Einsatz.

Was erwartet dich?

Während des Ferienpraktikums arbeitest du Seite an Seite mit erfahrenen Handwerkern. Du lernst die unterschiedlichsten Tätigkeiten kennen und bekommst einen Einblick in die Vielseitigkeit dieses Berufsfeldes. Ob Tischler, Elektriker, Maler, Installateur oder Zweiradmechaniker – bei uns findest du heraus, welcher Job dir Spaß macht und zu deinen Talenten passt.

Und das Beste daran:

Neben den praktischen Erfahrungen und neuen Kenntnissen, die du sammelst, wartet am Ende des Praktikums eine attraktive Prämie auf dich!

Wie kannst du dich für die Prämie bewerben?

Melde dich einfach über unsere Website an.

Logo WM M-V
M-V Regierung

Die Praktikumsprämie wird vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern gefördert.

 

Deine Vorteile auf einen Blick:

  • Spannende Einblicke in verschiedene Handwerksberufe
  • Praktische Erfahrungen und neue Fähigkeiten
  • Persönliche Betreuung durch erfahrene Handwerker
  • Attraktive Prämie am Ende des Praktikums
    (max. 3 x 120 Euro pro Jahr)


Starte jetzt deine Zukunft im Handwerk und melde dich für ein Ferienpraktikum an!

Die wichtigsten Antworten zur Praktikumsprämie

Schüler, die
  • mindestens die Klassenstufe 8 besuchen,
  • ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und
  • an einer Förderschule, Regionalen Schule, Gesamtschule, Waldorfschule oder einem Gymnasium lernen.
Die Praktikumszeit muss sich über mindestens eine Woche (mit jeweils fünf Arbeitstagen) erstrecken. Die tägliche Praktikumszeit beträgt mindestens sieben Stunden. Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind zu beachten. Jeder Schüler und jede Schülerin kann pro Jahr eine Praktikumsprämie für maximal drei Wochen erhalten.
Das Praktikum ist in einem Handwerksbetrieb mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Als Nachweis gilt die Eintragung in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Handwerksbetrieb muss ausbildungsberechtigt sein und im laufenden Ausbildungsjahr tatsächlich ausbilden oder eine Ausbildungsstelle gemeldet und damit angeboten haben. Einsatzort kann auch die Filiale eines Handwerksbetriebes in Mecklenburg-Vorpommern sein, wenn diese in die Lehrlingsrolle einer Handwerkskammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist.
Die Praktika können wochenweise bei verschiedenen Betrieben oder bei einem Handwerksbetrieb durchgeführt werden. Während des Praktikums darf die Arbeitsleistung der Praktikumsteilnehmer nicht im Vordergrund stehen.
Der Schüler selbst. Wenn du ein Praktikum in den Schulferien machen möchtest und einen Praktikumsplatz in einem Handwerksbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern gefunden hast, dann fülle bitte unser Formular unten auf dieser Seite aus.
Der Praktikumsvertrag muss ausgefüllt und unterzeichnet (vom Praktikumsbetrieb, Schüler und bei unter 18-Jährigen die Erziehungsberechtigten) 14 Tage, spätestens aber eine Woche vor Beginn des Praktikums in der Handwerkskammer vorliegen.
Die Schülerpraktikumsprämie wird erst nach dem Praktikum gezahlt und wenn ihr folgende Dokumente im Original bei uns eingereicht habt:
  • Arbeitszeitnachweis (bitte das Dokument im Handwerksbetrieb ausfüllen und unterschreiben lassen)
  • Befragungsbogen zum Schülerferienpraktikum
Diese Dokumente könnt ihr von dieser Seite herunterladen. Die Unterlagen sollen spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des Praktikums eingereicht werden. Wenn alle Dokumente bei der Kammer vollständig vorliegen, wird die Praktikumsprämie auf das von Euch angegebene Konto überwiesen (Konto des Schüler/der Schülerin oder der Eltern).
Ein Praktikumsvertrag zwischen Angehörigen wird nicht gefördert. Gleiches gilt für einen Praktikumsvertrag zwischen einem Schüler/ einer Schülerin und einem Handwerksbetrieb, in welchem ein Angehöriger als Gesellschafter oder Geschäftsführer auftritt.
Angehörige sind:
  1. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist,
  2. Pflegeeltern und Pflegekinder.
Schülerinnen und Schüler, die vor den Ferien von der Schule abgehen, können keine Praktikumsprämie in Anspruch nehmen.
Die Letztempfänger dürfen keine Zuwendungen des Landes, sonstiger öffentlicher Stellen oder andere staatliche Geldleistungen für den gleichen Zweck erhalten.
Für einzelne Tage der Nichtteilnahme am Praktikum (z. B. wegen Krankheit) wird die Prämie anteilig gekürzt.
Rechtliche Hinweise: Ein Anspruch der Antragsteller auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die  Praktikanten dürfen keine Zuwendungen des Landes, sonstiger öffentlicher Stellen oder andere staatliche Geldleistungen für den gleichen Zweck erhalten. Für einzelne Tage der Nichtteilnahme am Praktikum (z. B. wegen Krankheit) wird die Prämie anteilig gekürzt.
 


Dokumente und Ansprechpartner

 

Du hast Fragen zum Beruf, Betrieb oder Praktikum?

Lara Speitmann

Handwerkskampagne

Tel. 0381 4549-117

Fax 0381 4549-199

speitmann.lara--at--hwk-omv.de

 

Du hast Fragen zur Abrechnung?

Annika Bartosch

Sachbearbeiterin Fördermittel

Tel. 0381 4549-157

Fax 0381 4549-159

bartosch.annika--at--hwk-omv.de



Formular für ein Schülerferienpraktikum

Du möchtest ein Schülerferienpraktikum machen und die Prämie erhalten?
Dann fülle bitte zunächst unser Formular aus:

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Angaben zum Betrieb

Angaben zum Praktikanten

Datenschutzerklärung

Ich habe die Datenschutzerklärung der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern auf dieser Internetseite zur Kenntnis genommen. Ich willige ein, dass im Rahmen der Antragstellung und der Auszahlung der Praktikumsprämie meine vorstehend angegebenen personenbezogenen Daten durch die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die vorstehende Einwilligung erfolgt freiwillig und unbeschadet des Rechts auf jederzeitigen Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern keine Rechtsgründe entgegenstehen. Mir ist bekannt, dass durch den Widerruf der Einwilligung die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.

Ich nehme die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.*

Ausschlussgründe

Ein Praktikumsvertrag zwischen Angehörigen wird nicht gefördert. Gleiches gilt für einen Praktikumsvertrag zwischen einem Schüler/ einer Schülerin und einem Handwerksbetrieb, in welchem ein Angehöriger als Gesellschafter oder Geschäftsführer auftritt.
Angehörige sind:
a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist,
b) Pflegeeltern und Pflegekinder.

Schülerinnen und Schüler, die vor den Ferien von der Schule abgehen, können keine Praktikumsprämie in Anspruch nehmen.

Die Letztempfänger dürfen keine Zuwendungen des Landes, sonstiger öffentlicher Stellen oder andere staatliche Geldleistungen für den gleichen Zweck erhalten.

Für einzelne Tage der Nichtteilnahme am Praktikum (z. B. wegen Krankheit) wird die Prämie anteilig gekürzt.