120 Euro pro Woche für dein Praktikum in den Ferien
Entdecke Deine Zukunft im Handwerk: Ferienpraktikum für Schüler mit attraktiver Prämie!
Bist du bereit für ein spannendes Abenteuer in den Ferien? Möchtest du herausfinden, welcher Beruf im Handwerk zu dir passt? Dann ist ein Ferienpraktikum genau das Richtige für dich!
Warum ein Ferienpraktikum im Handwerk?
- Erlebe die Praxis hautnah: Tauche ein in die faszinierende Welt des Handwerks und sammle wertvolle Erfahrungen direkt vor Ort.
- Berufsorientierung: Finde heraus, welcher Handwerksberuf dir liegt und welche Fähigkeiten du mitbringst.
- Attraktive Prämie: Als Dankeschön für dein Engagement erhältst du 120 Euro pro Woche (für max. 3 Wochen/Jahr) – denn wir schätzen deine Zeit und deinen Einsatz.
Was erwartet dich?
Während des Ferienpraktikums arbeitest du Seite an Seite mit erfahrenen Handwerkern. Du lernst die unterschiedlichsten Tätigkeiten kennen und bekommst einen Einblick in die Vielseitigkeit dieses Berufsfeldes. Ob Tischler, Elektriker, Maler, Installateur oder Zweiradmechaniker – bei uns findest du heraus, welcher Job dir Spaß macht und zu deinen Talenten passt.
Und das Beste daran:
Neben den praktischen Erfahrungen und neuen Kenntnissen, die du sammelst, wartet am Ende des Praktikums eine attraktive Prämie auf dich!
Wie kannst du dich für die Prämie bewerben?
Melde dich einfach über unsere Website an.
Die Praktikumsprämie wird vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern gefördert.
Starte jetzt deine Zukunft im Handwerk und melde dich für ein Ferienpraktikum an!
Die wichtigsten Antworten zur Praktikumsprämie
- mindestens die Klassenstufe 8 besuchen,
- ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und
- an einer Förderschule, Regionalen Schule, Gesamtschule, Waldorfschule oder einem Gymnasium lernen.
- Arbeitszeitnachweis (bitte das Dokument im Handwerksbetrieb ausfüllen und unterschreiben lassen)
- Befragungsbogen zum Schülerferienpraktikum
Angehörige sind:
- Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist,
- Pflegeeltern und Pflegekinder.