Handwerkskammer Ostmecklenburg-VorpommernWillkommenslotse
Wir beraten Sie bei der betrieblichen Integration von Flüchtlingen. Profitieren Sie von unserem kostenfreien Angebot!
Ziel des Projektes ist es, die Unternehmen für die Möglichkeit der Fachkräftesicherung aus dem Kreis der Flüchtlinge zu sensibilisieren und die Unternehmen dabei zu unterstützen, einen Zugang zu Flüchtlingen als besonderer Fachkräftegruppe zu erhalten.
Das Projekt "Willkommenslotsin" wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Wir bieten für Unternehmen:
- Beratung zur Möglichkeit der Fachkräftesicherung durch Flüchtlinge und Asylbewerber/innen mit Bleibeperspektive
- Unterstützung bei der Etablierung und Weiterentwicklung einer Willkommenskultur für Flüchtlinge
- Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Integration in den Ausbildungsmarkt
- Unterstützung im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
- Vermitttelnde Beratung bei Problemen und Konflikten hinsichtlich der betrieblichen Integration der Flüchtlinge/ Asylbewerber/innen
- Ermittlung von Qualifizierungsbedarfen und -möglichkeiten der Zielgruppe
Weitere Informationen
Praktika für Flüchtlinge - KOFA
Betriebliche Ausbildung von Flüchtlingen - KOFA
Integration von Flüchtlingen über "Praktika" - KOFA
Handlungsempfehlung - Praktika für Flüchtlinge - KOFA
Integration von Flüchtlingen in die duale Ausbildung
Viele Unternehmen zeigen große Bereitschaft, Flüchtlinge auszubilden oder im Rahmen eines Praktikums kennenzulernen. Zunächst stellen sie sich aber die Frage, was hinsichtlich der Beschäftigung von Flüchtlingen rechtlich möglich ist bzw. was man dabei beachten sollte.
Meldepflicht bei Ausbildungsabbruch
Sofern Sie einen Flüchtling im Asylverfahren oder einen geduldeten Flüchtling in Ausbildung beschäftigen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie mit In-Kraft-Treten des Integrationsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sind, der zuständigen Ausländerbehörde schriftlich mitzuteilen, wenn die Ausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen wurde. Diese Meldung muss unverzüglich, in der Regel innerhalb einer Woche nach dem vereinbarten Ausbildungsbeginn bzw. Ausbildungsabbruch erfolgen.